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Verbraucherzentrale: Telekom zockt Kunden trotz Gerichtsurteil ab

• 15.06.13 Aktuell berichtet die Verbraucherzentrale Hamburg über die Mißachtung eines Gerichtsurteils bei der Telekom. So werden die Bestandskunden weiterhin mit kostenpflichtigen Zusatzleistungen überschüttet, die sie gar nicht bestellt haben. Das Landgericht Bonn hat der Telekom Deutschland GmbH dies schon zuvor im Rahmen eines rechtskräftigen Gerichtsurteils untersagt.

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So berichtet die Verbraucherzentrale Hamburg über eine Kundin, welche eine Auftragsbestätigung über ein Sicherheitspaket erhielt, das sie nicht bestellt hatte.

Ein weiterer Kunde wurde auf seinem Mobiltelefon angerufen und bekam eine Auftragsbestätigung für eine kostenpflichtige Option Fremdnetz, obwohl er ausdrücklich erklärte hatte, sich am Telefon nicht mit einem solchen Angebot befassen zu wollen.

Die Verbraucherzentral hat nun beim Landgericht Bonn ein Ordnungsgeld beantragt. Bis zu 250.000 Euro kann die Telekom der Verstoß gegen die Gerichtsentscheidung kosten. Ersatzweise ist sogar eine Haftstrafe möglich.

Zuvor wurden die Telekom Kunden mit fingierten Verträgen verärgert. Dabei hatten zahlreiche Kunden sich bei der Verbraucherzentrale beschwert, dass ihnen im Telekom-Shop oder per Telefon kostenpflichtige Zusatzleistungen untergeschoben wurden, die sie gar nicht haben wollten. Angeblich bestellte Vertragsänderungen wurden bestätigt, und die Verbraucher hatten alle Mühe, sie wieder rückgängig zu machen. Das Unternehmen wies die Vorwürfe zurück und behauptete, die Kunden hätten der Umstellung zugestimmt.

Die Telekom wurde im Rahmen eines Urteils beim Landgericht Bonn dazu verdonnert, dieses zu unterlassen. (Urteil vom 27. März 2012, Az. 11 O 46/11).


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