Verbraucherzentrale erhebt Klage gegen Telekom wegen DSL Flatrate-Drosselung
• 08.07.13 Anfang Mai hatte die Verbraucherzentrale NRW die Telekom wegen ihren Drossel-Plänen abgemahnt. Der Grund liegt in den Telekom-Plänen nur noch Daten-Flatrates im eigenen DSL- und VDSL-Festnetz mit einer Highspeed-Restriktion anzubieten.Die Verbraucherzentrale NRW wirft der Telekom durch die Einführung einer neuen
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Die Verbraucherschützer sehen es als unangemessene Benachteiligung der Verbraucher an, dass deren heimischer Internetzugang auf eine Übertragungsgeschwindigkeit von 384 kbit/s gedrosselt werden soll, sobald ein vom jeweiligen Tarif abhängiges Datenvolumen im Monat überschritten wurde. So steht es nun in den neuen Vertragsbedingungen der Telekom für DSL-Verträge. Betroffen von den Änderungen sind die Call&Surf und Entertain Verträge. Aktuell hat die Telekom bekannt gegeben, ihre Datenraten auf nur noch 2 Mbit/s zu senken. Trotzdem hat die Verbraucherzentrale NRW Klage beim Landgericht Köln Klage gegen das Unternehmen erhoben.
Auch die Drosselung auf 2 Mbit/s beim Internet-Zugang sehen die Verbraucherschützer als unangemessene Benachteiligung der Verbraucher an. Nachdem die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung verstrichen ist, wurde beim Landgericht Köln Klage eingereicht. Das Gericht muß nun entscheiden, ob diese Drossel-Klausel zulässig ist oder nicht. Ein erster Termin zur mündlichen Verhandlung soll beim Landgericht Köln am 18. September stattfinden.
Die neue Telekom Daten-Flatrate mit Drosselung gilt für Neuverträge. Altverträge dürfen davon nicht betroffen sein. Da Altkunden diese Klauseln nicht in ihren Verträgen haben. Ab dem 2. Mai 2013 sind folgende Datenvolumen ohne Einschränkungen in den Festnetztarifen vorgesehen. :
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• DSL bis zu 16 Mbit/s: 75 GB ohne Einschränkung
• VDSL bis zu 50 Mbit/s: 200 GB ohne Einschränkung
• Highspeed VDSL (Vectoring) bis zu 100 Mbit/s: 300 GB ohne Einschränkung
• Highspeed VDSL (Glasfaser) bis zu 200 Mbit/s: 400 GB ohne Einschränkung
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