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Bundesnetzagentur mit neuer Vectoring Regelung beim DSL Anschluss

• 11.07.13 Die Breitbandanbieter wollen mit Hilfe von Vectoring, einer neuen Technologie für höhere Datenrate bei den Telefonkabeln, die Kunden mit schnelleren Breitbandanschlüssen versorgen. Allerdings herrscht bei den Mitkonkurrenten große Aufregung über diese neue Technik. Dabei geht es um den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung, kurz TAL genannt.

Dr.Sim
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Die Bundesnetzagentur hatte die Einführung der Vectoring-Technologie im Netz der Telekom Deutschland GmbH erlaubt. Ferner muss die Telekom ihren Wettbewerbern weiterhin den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung, kurz TAL, an bisher noch nicht erschlossenen Kabelverzweigern grundsätzlich weiterhin gewähren.

Allerdings gibt es aktuell noch keine DSL Anschlüsse mit Vectoring, da viele Rahmenbedingen noch offen waren. Nun hat die Bundesnetzagentur ihren Entscheidungsvorschlag konkretisiert und die Entscheidung für die Einführung der Vectoring-Technologie im Netz der Telekom Deutschland GmbH der EU-Kommission und den Regulierungsbehörden der anderen Mitgliedsstaaten zur Stellungnahme zugesandt.

Zusätzlich zu dem im April veröffentlichten ersten Entscheidungsentwurf wurden darin einige Konkretisierungen aufgenommen. Vorgesehen sind z. B. die Einrichtung einer sog. Vectoring-Liste, die für Chancengleichheit zwischen der Telekom und den Wettbewerbern beim VDSL Ausbau und Vectoring-Einsatz sorgen soll, sowie Regelungen, die zu einer höheren Rechts- und Planungssicherheit bei einem staatlich geförderten Breitbandausbau beitragen.

Im Vergleich zum ursprünglichen Entscheidungsvorschlag gibt einige Neuregelungen. So darf die Telekom keinem Wettbewerber den Zugang zur "letzten Meile", der Teilnehmeranschlussleitung (TAL), an einem Kabelverzweiger (KVz), nicht verweigern bzw. kündigen, wenn der Wettbewerber eine staatliche Förderung, die er für den Breitbandausbau an diesem KVz erhalten hat, ganz oder teilweise zurückzahlen müsste.

Zudem ist ein erweiterter Bestandsschutz zugunsten der Wettbewerber vorgesehen. Sie müssen auch dann nicht ohne Weiteres mit einer Rückholung eines bereits von ihnen erschlossenen KVz durch die Telekom rechnen, wenn sich im Einzugsbereich dieses KVz erst anschließend eine parallele Festnetzinfrastruktur etabliert, an die 75 Prozent der Gebäude angeschlossen sind. Ebenso genießen Wettbewerber einen erweiterten Bestandsschutz, wenn sie im Zeitpunkt der endgültigen Regulierungsentscheidung einen KVz zwar noch nicht ausgebaut, dafür aber bereits eine verbindliche Bestellung bei der Telekom abgegeben haben.

Durch Vectoring können Haushalte Übertragungsraten von bis zu 100 Megabit pro Sekunde im Download erreichen. Beim Hochladen der Daten bietet Vectoring bis zu 40 Megabit pro Sekunde an und damit deutlich mehr Bandbreite als die Kabelnetzbetreiber. Daher befürchten vor allem die Kabelnetz- und Glasfasernetz-Betreiber einen Nachteil beim Kunden im Wettbewerb, da die eigene Technologie hier langsamere Datenraten hat

Bei der Technik Vectoring gibt es einen Ausgleich von elektromagnetischen Störungen zwischen den Leitungen und damit wird eine Verdoppelung der Bandbreite erreicht. Um diesen Ausgleich zu ermöglichen, muss der Betreiber allerdings die Kontrolle über sämtliche Leitungen haben. Damit können andere Betreiber dort keine eigene Technik installieren.


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