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Bundesnetzagentur will Bußgelder wegen kostenpflichtigen Warteschleifen verhängen

• 12.07.13 Bei Warteschleifen dürfen die Telefonkunden seit dem 1.Juni diesen Jahres nicht mehr abgezockt werden. Damit tritt endlich nach einer langen Übergangsregelung die kostenlose Warteschleife in Kraft. Die Bundesnetzagentur hat mit der langen Übergangsregelung den Firmen mehr als reichlich Zeit eingeräumt, um ihre Telefonanlagen und Rufnummern umzustellen. Allerdings hat nun Stiftung
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Warentest in diversen Test festgestellt, dass jeder dritte Firma die Kunden immer noch rechtswidrig abzockt.

Dabei gibt es sogar falsche Bandansagen laut den Testern. Die Firmen Ikea, AEG und Zanussi schwindelten ihre Kunden auch noch an, indem sie eine kostenlose Bandansage versprachen, und zogen dann doch Geld ein, wie die Stiftung Warentest in einer Stichprobe feststellte. Dabei wurden 171 Hotlines ausgewählt, und in jeder dritten Warteschleife wurde abkassiert.

Anbieter von Sonderrufnummern dürfen für Warteschleifen kein Geld mehr nehmen. Nur bei 37 Nummern landeten sie tatsächlich in einer Warteschleife. Von diesen stellte rund jede dritte einen Betrag in Rechnung, der nicht rechtens ist. Es hätte nichts berechnet werden dürfen. Auch Bandansagen dürfen nichts kosten, erklären die Tester.

Einige Anbieter weisen unter ihren alten Servicenummern auf neue Sondernummern hin. Diese Ansage muss auch kostenlos sein, ist sie aber nicht immer. Die drei Testanrufe bei der Saalesparkasse waren alle auf der Monatsrechnung aufgeführt.

Kosten für Warteschleifen dürfen nur bei pauschal berechneten Gesprächen entstehen. So kann es Anrufern einer 01802-, 01804 und 01805-Nummer passieren, dass sie zahlen müssen, wenn sie während der Bandansage auflegen.

Auch nachgelagerte Warteschleifen, also beispielsweise Wartezeiten während einer Weiterleitung nach begonnener Bearbeitung, müssen kostenfrei sein. Bei ortsgebundenen Rufnummern, Mobilfunkrufnummern und entgeltfreien Rufnummern ist der Einsatz von Warteschleifen weiterhin zulässig.

Dem Anrufer muß mitgeteilt werden, ob für den Anruf ein Festpreis gilt oder der Anruf für die Dauer des Einsatzes dieser Warteschleife für den Anrufer kostenfrei ist. Die Ansage kann mit Beginn der Bearbeitung vorzeitig beendet werden, so die Bundesnetzagentur weiter.

Wenn es ab dem 1.Juni nun Verstösse gibt, können die Verbraucher diese bei der Bundesnetzagentur anzeigen. Um rechtswidrige Warteschleifen aufdecken zu können, ist die Bundesnetzagentur auf die Hilfe der Verbraucher angewiesen. Nach dem Bericht der Stiftung Warentest will die Bundesnetzagentur nun Bußgeldverfahren gegen die Firmen einleiten, welche unerlaubte kostenpflichtige Warteschleifen anbieten.

Betroffene können sich auch unter den folgenden Kontaktdaten an die Bundesnetzagentur wenden:

Bundesnetzagentur, Nördeltstraße 5, 59872 Meschede
Telefon: +49 291 9955-206, Telefax: +49 6321 934-111, E-Mail: rufnummernmissbrauch@bnetza.de


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