Dazu hatte das Bundeskartellamt im Rahmen einer Internet Befragung
rund 2400 Händlern, die ihre Waren über den Amazon Marketplace anbieten,
befragt. Der Hintergrund des Verfahrens liegt darin, dass Händler durch eine
Preisparitätsklausel untersagt wird, die angebotenen Produkte an anderer
Stelle im Internet günstiger anzubieten. Das Verbot bezieht sich sowohl auf
andere Internet-Marktplätze wie z. B. Ebay oder Rakuten als auch auf eigene Online-Shops der Händler.
"Die Amazon-Preisparitätsklausel, die den Händlern die Freiheit nimmt, ein
über Amazon angebotenes Produkt an anderer Stelle im Internet preiswerter
anzubieten, kann gegen das allgemeine Kartellverbot verstoßen.", so Andreas
Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Dieses ist vor allem dann der Fall,
wenn durch die Beschränkung der Preissetzungsfreiheit der Händler auch der
Wettbewerb zwischen den verschiedenen Internet-Marktplätzen beschränkt
wird. Händler haben unter normalen Umständen ein Interesse, ihre Waren auf
mehreren Marktplätzen im Internet günstig anzubieten.
Amazon hat nun dem Bundeskartellamt mitgeteilt, dass das Unternehmen
beabsichtigt, die Preisparität auf dem Amazon Marketplace nicht mehr
durchzusetzen. Nach der aktuellen Amazon-Mitteilung sind die entsprechenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen Teil der Händler bereits geändert worden.
"Das Bundeskartellamt bewertet derzeit, ob die Maßnahmen nach Form, Inhalt
und Umfang ausreichen, das Verfahren gegen Amazon insoweit zu
erledigen. Hierfür ist unter anderem erforderlich, dass das Unternehmen von
der Preisparität endgültig Abstand nimmt und auch nach den Umständen keine
Wiederholungsgefahr mehr besteht. All dies ist derzeit noch Gegenstand unserer
Prüfung.", sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.
| Verwandte Nachrichten: |
-
24.01.26 Amazon beendet überraschend den Betrieb eines seiner
Smart-Home-Produkte. Der Fire TV Blaster wird zum
festgelegten Zeitpunkt vollständig abgeschaltet. Selbst technisch einwandfreie
...
-
15.01.26 Die Diskussion um die Amazon Prime Preiserhöhung
aus dem Jahr 2022 hat sich über Jahre hinweg gehalten. Besonders seit die
Verbraucherzentrale NRW im Januar 2026 eine Sammelklage
...
-
22.12.25 Der Widerrufsbutton für Onlinekäufe
stellt eine der bedeutendsten Neuerungen im europäischen
Verbraucherrecht der letzten Jahre dar. Ziel der neuen Regelung ist
...
-
17.12.25 Das Landgericht München I hat mit einem viel
beachteten Urteil entschieden, dass die Einführung von Werbung bei Amazon
Prime Video im Februar 2024 rechtswidrig war. Die Entscheidung
...
-
05.12.25 Eine aktuelle Studie zeigt, dass 73 % der Deutschen ihre
Weihnachtsgeschenke über das Internet besorgen. Damit ist das
Online-Shopping längst zum Mainstream geworden. Wir beleuchten -wie immer-
...
-
01.12.25 Die aktuelle Amazon Music Unlimited Aktion
bietet Neukunden die Möglichkeit, den beliebten
Musik-Streaming-Dienst für drei Monate kostenlos zu
...
-
25.11.25 Der Black Friday und die anschließende Cyber Week haben sich in Deutschland zu einem festen Bestandteil des
Handelskalenders entwickelt. Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher gehen
auf Schnäppchenjagd und nutzen die Rabatte, um gezielt Produkte zu
...
-
24.11.25 Der Amazon Echo Show 5 (Neueste Generation) ist
ein kompaktes Smart-Display, das mit Alexa ausgestattet ist
und zahlreiche Smart-Home-Funktionen bietet. Mit einem aktuellen
...
-
24.11.25 Die Amazon Black Friday Woche 2025 bietet eine
Vielzahl an Rabatten und Schnäppchen, die sowohl für
Technik-Fans als auch für Haushaltsliebhaber interessant sind. In diesem
...
|
Auf dieser Seite gibt es Affilate Links, die den Preis nicht beeinflussen. Damit wird der hochwertige Journalismus kostenfrei angeboten
|