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DSL Anbieterwechsel soll durch neue Schnittstelle WBCI schneller gehen

• 06.09.13 Vor 2 Wochen hat die Bundesnetzagentur neue Bußgeldverfahren gegen Telekommunikationsanbieter eingeleitet, welche ihre Kunden im "Regen" bzw. ohne DSL Anschluss hat stehen lassen. Dabei hatten sich 4.000 Wechselkunden an die Bundesnetzagentur mit ihren Beschwerden gewandt.

Dr.Sim
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Nun hat sich die Telekommunikationbranchen auf eine neue elektronische Schnittstelle WBCI (WITA Based Carrier Interface) geeinigt, mit deren Hilfe der Telefonanschlusswechsel schneller und ohne Probleme von statten gegen soll.

Mit der neuen Schnittsteller kann die Abstimmung zwischen den Anbietern über die vertraglichen und technischen Gegebenheiten automatisiert, reibungslos und schnell vorgenommen werden, berichtet der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM).

Das neue Verfahren wurde seit anderthalb Jahren entwickelt, dass für alle Anbieter nutzbar ist und wurde mittlerweile von der QSC AG und der 1&1 Internet AG in durchgeführten Systemtests zur Marktreife gebracht. Die Nutzung der von T-Systems umgesetzten Referenzschnittstelle und Testumgebung steht gegen eine Gebühr diskriminierungsfrei allen Unternehmen zur Verfügung.

Die Telefonkunden haben mittlerweile einen Rechtsanspruch darauf, dass der Anbieterwechsel beim Breitband- und Telefonanschluss innerhalb eines Tages abläuft. Sollte es zu Problemen kommen, muß der alte Provider den Anschluss aufrechterhalten. Allerdings kommt es immer wieder zu "Fehlern" beim Anschlusswechsel.

Bislang gab es rund 4.000 Fälle, bei denen der Anbieterwechsel innerhalb eines Tages fehl geschlagen ist. Allerdings bei der Masse von rund 30 Millionen DSL- und Breitbandanschlüssen ist dieses eine geringe Quote, aber für jeden betroffenen Verbraucher ein Ärgernis.

Bei der Bundesnetzagentur können die Verbraucher auf den entsprechenden Internet-Seiten die passenden Beschwerdeformulare herunterladen und an eine gesondert geschaffene Beschwerdestelle senden. Die Bundesnetzagentur geht dann gezielt auf die im Einzelfall betroffenen Unternehmen zu, um einen zügigen und erfolgreichen Abschluß des Anbieterwechsels zu erreichen.

Schon im Januar hatte der Bundesgerichtshof einem Telefonkunden das Recht auf einen Telefonanschluss zuerkannt. Der Telefonkunde wollte im Rahmen der Klage von einem Telekommunikationsunternehmens Schadenersatz für den mehrwöchigen Ausfall seines DSL-Anschlusses haben. Infolge eines Fehlers bei einer Tarifumstellung konnte der Kläger seinen DSL-Internetanschluss mehrere Wochen lang nicht nutzen.


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