Landgericht: Telekom darf DSL Leitung nicht drosseln --Verbraucherzentrale siegt
• 30.10.13 Die aktuellen Pläne der Telekom, ab dem Jahr 2016 die Datenraten ab einem gewissen Verbrauch zu senken, haben bei der Bundesnetzagentur, bei den Politikern und bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen für große Aufregungen und sogar schon zu Abmahnungen geführt.
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Laut den Vertragsbedingungen bei den DSL Verträgen soll die Drosselung greifen, sobald ein vom jeweiligen Tarif abhängiges Datenvolumen im Monat überschritten wird. Dabei kann die DSL Geschwindigkeit auf bis zu 2 Mbit/s gesenkt werden. Nur Telekom Dienste wie zum Beispiel das Internet-Fernsehen sind dann nicht von der Drosselung betroffen.
Die Telekom hat ihre DSL Tarife als "Internet-Flatrate" und unter Angabe der "bis zu"-Maximalgeschwindigkeit beworben werden. Hier sieht die Verbraucherzentrale NRW bei einer nachträglichen Drosselung per Klausel-Hintertür als "unangemessene Benachteiligung" an. Das Landgericht Köln gab der Verbraucherzentrale NRW nun Recht und erklärte die Klauseln für unzulässig (Az. 26 O 211/13). Allerdings kann die Telekom noch Berufung einlegen.
Wir gehen davon aus, dass die Telekom dieses Verfahren durch die Instanzen ziehen wird, da immerhin hier ein Geschäftsmodell der Telekom tangiert ist. Denn wer als Verbraucher nicht gedrosselt werden will, kann sich auch mit höheren Tarifen und Zusatzkosten davon Freikaufen.
Die Telekom hatte Ende April diesen Jahres eine neue Tarifstruktur im Festnetz angekündigt, wonach die Nutzer mehr für den verursachten Datentraffic zahlen sollen oder die Geschwindigkeit wird gedrosselt. Die neuen Regelung der Telekom greifen allerdings nicht sofort. Immerhin gibt es einen Vorlauf bis zum Jahr 2016. Ab dem Jahr 2016 soll es dann eine Drosselung auf rund 2 Mbit/s bei einer Volumenüberschreitung.
Nun will die Telekom in Zukunft auch ungedrosselte DSL- und VDSL Tarife anbieten, dafür muß der Kunde dann aber bezahlen. Der Telekom-Chef René Obermann hat bei der Vorstellung der Quartalszahlen auf die massive Kritik an der Einführung der DSL-Drosselung reagiert. Für die Zukunft sind dann Tarife geplant, welche aus heutiger Sicht zwischen 10 und 20 Euro im Monat mehr kosten.
Die neue Telekom Daten-Flatrate mit Drosselung gilt für Neuverträge. Altverträge dürfen davon nicht betroffen sein. Da Altkunden diese Klauseln nicht in ihren Verträgen haben. Ab dem 2. Mai 2013 sind folgende Datenvolumen ohne Einschränkungen in den Festnetztarifen vorgesehen:
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• DSL bis zu 16 Mbit/s: 75 GB ohne Einschränkung
• VDSL bis zu 50 Mbit/s: 200 GB ohne Einschränkung
• Highspeed VDSL (Vectoring) bis zu 100 Mbit/s: 300 GB ohne Einschränkung
• Highspeed VDSL (Glasfaser) bis zu 200 Mbit/s: 400 GB ohne Einschränkung
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