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Bundesnetzagentur führt Hausdurchsuchungen wegen unerlaubter Telefonwerbung durch

• 21.11.13 Die Bundesnetzagentur hatte im August diesen Jahres das Bußgeld für unerlaubte Werbeanrufe von 50.000 Euro auf bis zu 300.000 Euro erhöht. Auch ist generell bei den Verbrauchern eine rückläufige Tendenz bei den unerlaubten Werbeanrufen zu verzeichnen. Allerdings gibt es immer wieder schwarze Schafe in der Branche.

Dr.Sim
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Nun führt die Bundesnetzagentur Hausdurchsuchungen wegen unerlaubter Telefonwerbung mit Rufnummernunterdrückung in Unternehmen durch. Eine Vielzahl von Verbrauchern hatte sich bei der Bundesnetzagentur gemeldet und angezeigt, dass sie zu Werbezwecken unter Anzeige einer nicht zugeteilten Rufnummer angerufen worden seien.

"Dank der ausführlichen Schilderungen der Verbraucher über die belästigenden Werbeanrufe konnte trotz vorgetäuschter Rufnummer ein in Nordrhein-Westfalen ansässiges Unternehmen als möglicher Verursacher ermittelt werden. Möglichen Verstößen gegen unerlaubte Telefonwerbung wird konsequent nachgegangen", erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen durch die Bundesnetzagentur beziehen sich auf Wohnräume und Geschäftsräume verschiedener Anbieter. Im Rahmen der Durchsuchungen wurden dann Unterlagen und Dokumente über die erfolgten Anrufe mitgenommen. An der Durchsuchung sind 14 Mitarbeiter der Bundesnetzagentur beteiligt, die von Kräften der örtlichen Polizei unterstützt werden.

Eine Durchsuchung durch die Bundesnetzagentur erfolgt regelmäßig auf der Basis eines gerichtlichen Durchsuchungsbeschlusses. Dieser setzt einen Anfangsverdacht für einen Rechtsverstoß voraus, den die Bundesnetzagentur im Rahmen eines Bußgeldverfahrens verfolgen kann. Die Durchführung einer Durchsuchung dient der Aufklärung des Sachverhalts und bedeutet ausdrücklich nicht, dass sich die betroffenen Unternehmen und Personen tatsächlich eines Verstoßes schuldig gemacht haben.


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