Auf die Sorge und Not, dass das neue Smartphone oder Handy durch einen dummen
Unfall gleich zerstört wird, darauf spekulieren Händler beim Kauf und
offerieren ihren Kunden gleich die passende Versicherung. Kommt es dann zu
einem Schadensfall ist leider der Kunde doppelt geschädigt. Das Handy ist
Kaputt und Geld für die Versicherungen wurde auch noch ausgegeben, ohne das
die Versicherung für den Schadensfall entsprechend Eintritt, so das Fazit der Verbraucherzentrale NRW.
Spitzfindige Ausschlüsse und mangelhafte Versicherungsbedingungen fallen der
Verbraucherzentrale NRW immer wieder beim Blick ins Kleingedruckte ins
Auge. "Unterm Strich wird bei Verlust oder einem Manko kein adäquater
finanzieller Ausgleich gezahlt, sondern die Versicherer erstatten lediglich
einen von ihnen festgelegten Zeitwert oder tauschen das teure Teil durch ein
gebrauchtes Gerät aus", weiß die Verbraucherzentrale NRW.
Überweist eine Versicherung tatsächlich einen Geldbetrag, erstattet sie in der
Regel jedoch nicht den Neu-, sondern nur den Zeitwert eines Geräts. Dieser
beträgt in der Regel zwischen 50 und 80 Prozent. Hinzu kommt, dass viele
Handybesitzer meist noch mit einer Selbstbeteiligung zwischen zehn und 20
Prozent des Kaufpreises zur Kasse gebeten werden. Geht das Gerät also nach
einem Jahr oder später kaputt oder verloren, rechnet sich der
Versicherungsschutz immer weniger, so die Tester.
In der Regel wird eine Handyversicherung für mindestens 24 Monate, zum Teil
auch für zwölf Monate, höchstens jedoch für 60 Monate abgeschlossen. Teilweise
verlängert sich ein Vertrag nach Ablauf automatisch und ist im Allgemeinen
monatlich kündbar.
Sollten die Verbraucher nach einen Schadensfall unzufrieden sein, geben die
Verbraucherschützer den Tipp, nach einer Schadensmeldung den Vertrag zu
kündigen, wenn sie mit der Schadens-Regulierung nicht zufrieden sind oder keine Police mehr möchten.
Die Liste von Ausschlüssen beim vermeintlichen Handyschutz ist lang. Bei einem
Diebstahl, muss das Smartphone sicher verstaut gewesen sein. Der Klau aus der
Jackentasche oder Handytasche ist bei genauer Betrachtung dann kein sicherer
Aufbewahrungsort. Auch werden Diebstähle zwischen 6 und 22 Uhr beim manchen
Verträgen nur erstattet. Keinerlei Entschädigung gibt es, falls das Handy
kurze Zeit unbeaufsichtigt war. Auch bei Bedienfehlern, Virenbefall oder
kaputten Kleinteilen muss der Besitzer selbst für den Schaden
aufkommen. Ausfälle wegen Nässe werden nur ausgeglichen, wenn Smartphone oder
Tablet ins Wasser gefallen sind, aber nicht, wenn man sie irgendwo im Regen
liegen gelassen hat.
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