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Europäische Gerichtshof bestätigt Internetsperre für Streaming Plattformen

• 31.03.14 Die Streaming Plattform für Filme und Serien, kino.to, gibt es nicht mehr, aber ein aktuelles Gerichtsurteil gegen die Streaming Plattformen durch den europäischen Gerichtshof. Danach können Internet-Provider zu einer Sperrung verpflichtet werden. Allerdings ist vollkommen unklar, unter welchen Bedingungen und wer die Sperrungsverfügung feststellen darf.

Dr.Sim
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Der europäischen Gerichtshof teilt dazu nur mit, dass eine solche Anordnung und ihre Umsetzung ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den betroffenen Grundrechten sicherstellen sollen. Geklagt hatte Constantin Film Verleih GmbH, ein deutsches Unternehmen, das mehrere Filmrechte unterhält, welche auf den diversen Streaming-Plattformen durch die Ausstrahlung verletzt werden.

Des Weiteren hat der Gerichtshof entschieden, dass der Betreiber eines sozialen Netzwerks im Internet nicht gezwungen werden kann, ein generelles, alle Nutzer dieses Netzwerks erfassendes Filtersystem einzurichten, um die unzulässige Nutzung musikalischer und audiovisueller Werke zu verhindern.

"Bislang war es technisch schwierig bis unmöglich eine Internet-Sperre einzurichten, ohne das dabei auch legale Angebote in Leidenschaft gezogen worden sind", teilt Chefredakteur Dipl.Inform. Martin Kopka vom Tarifrechner.de Netzwerk mit. Was die Zukunft hier bringen wird, ist sicherlich spannend. Daher ist die Rechtsprechung sicherlich erst am Anfang. Technisch lassen sich diese Sperrungen durch den DNS-Server Austausch und Einschaltung eines Proxy-Dienstes umgehen. Daher wurde nur ein Pyrrhussieg von den Klägern erkauft.

Auch gibt es immer mehr legale Angebote wie Maxdome und Amazon Prime Instant Video und diverse Angebote mit monatliche Preisen unter 8 Euro. Hier gibt es laufend neue Filme und Serien. Daher verlieren Streaming-Plattformen immer mehr an Bedeutung.

Nun hat das Filmstudio Constantin Film gegenüber den Medien verlauten lassen, dass das Unternehmen Internetsperren gegen illegale Streamingangebote in Deutschland gerichtlich durchsetzen will. Sollten dabei dann aber legale Angebote betroffen sein oder bürgerliche Grundrechte verletzt werden, kann es auch schon mal zu hohen Schadensersatzansprüchen gegenüber den Antragsstellern kommen, insbesondere wenn dann große Kapitalgesellschaften mit ihren Online-Plattformen bei der technischen Umsetzung nicht mehr erreichbar sind. Daher ist es zwar Publikumswirksam hier gerichtliche Verfügungen einzuholen, bei der Umsetzung wissen wir aber aus Erfahrung, dass es immer zu Störungen weitere Online-Dienste und Plattformen kommen kann, so Dipl. Inform. Martin Kopka weiter.


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