Weiterhin nervige Telefonwerbung trotz hoher Bußgelder
• 13.10.14 Die Bundesnetzagentur hatte im März diesen Jahres gegen ein Unternehmen in Nordrhein-Westfalen ein Bußgeld in Höhe von 50.000 Euro verhangen. Das Unternehmen hatte wiederholt gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung verstoßen. Dies war damals mit das höchste Bußgeld, dass verhängt wurde. Allerdings schocken Bußgelder nicht nervende Werbeanrufer. Laut Spiegel-Online ist die Zahl unerlaubter Werbeanrufe trotz einer Gesetzesverschärfung weiterhin sehr hoch.
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Immerhin darf die Bundesnetzagentur seit einem Jahr bei illegaler Telefonwerbung Bußgelder in Höhe von bis zu 300.000 Euro verhängen. Laut Spiegel Online hatte im August diesen Jahres wohl eine Firma ein noch höheres Bußgeld mit 57.000 Euro gezahlt, als die besagten 50.000 Euro.
Dabei gibt es durchaus auch Hausdurchsuchung gegen die Betreiber von den Wohn- und Geschäftsräumen. Oftmals meldet sich eine Vielzahl von Verbrauchern bei der Bundesnetzagentur. Für die Ermittlung der verantwortlichen Personen und Unternehmen stehen der Bundesnetzagentur weitreichende Befugnisse zur Verfügung. Die Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen ermöglicht es den ermittelnden Beamten, Beweise sicherzustellen oder zu beschlagnahmen.
Erfolgt ein Werbeanruf ohne das Einverständnis des Verbrauchers, sollte der Verbraucher der Bundesnetzagentur vor allem folgende Daten mitteilen: Datum des Anrufs, Name des Anrufers, Grund des Anrufs und dessen Rufnummer falls vorhanden und Name des Unternehmens, in dessen Auftrag der Anruf erfolgt ist.
Weitere Hinweise, Formblatt zur Datenübermittlung und Infos erhalten unsere Leser bei der Bundesnetzagentur
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