Bundesnetzagentur: 75.000 Euro Bußgeld wegen Verzögerung beim Telefonwechsel
• 25.02.15 Wenn es um den Anschlusswechsel beim Telefonanschluss geht, kennt die Bundesnetzagentur mittlerweile kein Pardon mehr gegenüber den Providern. Deshalb sollten Kunden bei einer Störung nicht nur den Provider in die Haftung nehmen, sondern auch gleichzeitig die Behinderung des Telefonwechsels bei der Bundesnetzagentur melden.
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"Endkunden sollen vor langwierigen Ausfällen beim Anbieterwechsel ihres Telekommunikationsanbieters geschützt werden. Der Anbieter, gegen den wir ein Bußgeld verhängt haben, hat wiederholt seine gesetzlichen Pflichten beim Anbieterwechsel verletzt. Verbraucher waren längeren Versorgungsunterbrechungen und den damit verbundenen Belastungen ausgesetzt. Mit den in diesem und im vergangenen Jahr verhängten Bußgeldern haben wir mehr als 70 Prozent des Beschwerdeaufkommens zum Anbieterwechsel erfaßt", erläuterte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Schnelles Internet geht oftmals nur mit dem richtigen DSL Anschluss -Quelle: AVM |
Die Bundesnetzagentur setzt sich mittlerweile für jeden einzelnen Verbraucher ein, bei dem es beim Anbieterwechsel zu einer Versorgungsunterbrechung gekommen ist. Dies ist allein im vergangenen Jahr in rund 5.000 Fällen geschehen. Allerdings gibt es eine unverändert hohe Anzahl von Beschwerden.
Die Unterbrechung bei einem Wechsel des Telekommunikationsanbieters darf nicht länger als einen Kalendertag dauern. Der Gesetzgeber nimmt dabei sowohl den neuen als auch den alten Anbieter in die Pflicht, alle Vorkehrungen für einen weitestgehend unterbrechungsfreien Wechsel zu treffen. Die gesetzlich vorgesehene Bußgeldobergrenze bei Verstößen gegen die Regelungen zum Anbieterwechsel liegt bei jeweils 100.000 Euro. Zugunsten des betroffenen Anbieters wurde berücksichtigt, dass sich dieser aktiv an der branchenübergreifenden Erarbeitung und Einführung effizienterer Prozesse zur langfristigen Verbesserung des Anbieterwechsels beteiligt. Daher wurde gegenüber dem Anbieter ein Bußgeld in Höhe von 75.000 Euro festgesetzt.
Durch die aktuelle Gesetzeslage sind die Telefonkunden vor langwierigen Ausfällen beim Anbieterwechsel geschützt. Die Unterbrechung darf nicht länger als einen Kalendertag andauern. Der Gesetzgeber nimmt dabei nicht nur den neuen, sondern auch den alten Anbieter in die Pflicht, alle Vorkehrungen für einen weitestgehend unterbrechungsfreien Wechsel zu treffen, so der Präsident der Bundesnetzagentur, erläuterte Jochen Homann.
Bislang gab es im Jahr 2013 rund 4.500 Fälle, mit rund 5.000 Fällen gab es im
Jahr 2014 einen leichten Anstieg bei den Beschwerden, bei denen der Anschlusswechsel nicht
reibungslos klappte. Verbraucher können sich
hierfür an eine gesondert zum Anbieterwechsel geschaffene Beschwerdestelle bei
der Bundesnetzagentur wenden. Weitere Infos
gibt es unter www.bundesnetzagentur.de/tk-anbieterwechsel
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