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Nach Preisabsprachen: Welche Fritzbox-Alternativen gibt es?

• 02.07.24 Durch das Aufdecken von Preisabsprachen beim Fritzboxen Hersteller AVM sind viele Verbraucher und auch Nutzer von Fritzboxen sehr verärgert. Immerhin hat das Bundeskartellamt nun ein Bußgeld in der Höhe von 16 Mio. Euro verhangen. Zumal die Kunden wohl in der Vergangenheit für die AVM Produkte mehr gezahlt haben, als nötig war. Daher stellt sich die Frage nach Alternativen auf dem deutschen Markt. Wir zeigen Ihnen daher Fritzbox-Alternativen für den Deutschen Markt auf.

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Nach Preisabsprachen: Welche Fritzbox-Alternativen gibt es?

Derzeit ist die Fritzbox in Deutschland wohl ungeschlagen im Bereich Smart Home, da AVM seine Lösungen eng an den eigenen Funkstandard bindet. Wenn Sie jedoch nach einer Alternative suchen, sind diese Modelle einen Blick wert.

Nach Preisabsprachen bei Fritzboxen: Welche Fritzbox-Alternativen gibt es?
Nach Preisabsprachen: Welche Fritzbox-Alternativen gibt es?
--Bildquelle: © TP-LINK Archer-BE900

In Deutschland gibt es einige Fritzbox-Alternativen, die DSL-Router, WLAN-Router und DECT-Basisstationen in einem Gerät vereinen. Hier sind einige Modelle:

    • TP-Link Archer VR600v: Dieser DSL-/WLAN-Router unterstützt VDSL-Zugänge bis zu 100 Mbit/s und verfügt über Dual-WLAN. Die integrierte DECT-Basisstation kann bis zu 6 Telefone verwalten und bietet Extras wie einen Anrufbeantworter und Blitzschutz.
    • Telekom Speedport Smart 3: Optimal für Telekom- und Magenta-Kunden. Dieses Gerät ist auf die High-Speed-Netze der Telekom und das Magenta Smart Home abgestimmt.
    • TP-Link Archer VR2800v: Eine Fritzbox-Alternative für schnelle Internetzugänge. Er bietet ähnliche Funktionen wie die Fritzbox, einschließlich DECT-Telefonie.

TP-Link Archer VR600v als Alternative

Der TP-Link Archer VR600v ist eine günstige Alternative zur Fritzbox. Dabei hat der Archer VR600v hat eine abgespeckte Hardware im Vergleich zum VR2800v, was sich positiv auf den Stromverbrauch auswirkt (7,5 Watt im Standby). Die WLAN-Leistung im 2,4-GHz-Band ist gut, aber im 5-GHz-Bereich eingeschränkt.

Ferner verfügt der Archer VR600v über ein eingebautes VDSL-Modem (bis zu 100.000) und unterstützt VoIP. Theoretisch kann er eine Fritzbox oder Speedport an jedem DSL-Anschluss ersetzen und ist mit den meisten Internetanbietern kompatibel.

Die Software und Konfigurationsmöglichkeiten sind vergleichbar mit denen der Fritzbox. Der Archer VR600v kann auch nur als Router ohne internes Modem verwendet werden.

Insgesamt bietet der Archer VR600v eine solide Leistung zu einem günstigen Preis.

Neueste TP-Link Modelle mit Wi-Fi 7

TP-Link hat kürzlich eine neue Serie von Wi-Fi 7-Produkten für Privathaushalte und Unternehmen eingeführt. Hier sind einige der neuesten Modelle:

    • Deco Wi-Fi 7: Dieses Whole-Home-Mesh-Wi-Fi-7-System bietet Multi-Gig-Geschwindigkeiten für das gesamte Zuhause. Es gibt drei Modelle: Deco BE95, Deco BE85 und Deco BE651.
    • Archer BE900: Der branchenweit erste Wi-Fi-7-Router von TP-Link. Er bietet hohe Geschwindigkeiten und fortschrittliche Funktionen.
    • Archer GE800: Ein Wi-Fi-7-Gaming-Router für Gamer und anspruchsvolle Nutzer.
    • Omada EAP780: Ein Tri-Band-Wi-Fi-7-Access-Point für Unternehmen mit Geschwindigkeiten von bis zu 22 Gbps.
Diese Modelle bieten verbesserte Leistung und Zuverlässigkeit für die Netzwerke.

Preisabsprachen Fritzboxen: Was sind die Konsequenzen für den Verbraucher?

Bei den beliebten Fritzboxen hat nun das Bundeskartellamt erstmals Preisabsprachen aufgedeckt und auch ein Bußgeld in der Höhe von 16 Mio. Euro gegen den Hersteller der Fritz!-Produkte AVM erlassen. Wir zeigen Ihnen nun auf, was die Konsequenzen für den Verbraucher in Regel bei den Preisabsprachen haben. Immerhin gab es einen Deal zum Nachteil der Kunden.

Preisabsprachen führen häufig zu höheren Preisen für Verbraucher, da Unternehmen die Kosten für Waren oder Dienstleistungen künstlich in die Höhe treiben. Ohne Wettbewerb, der die Preise senkt, sind Verbraucher gezwungen, mehr für die Produkte zu bezahlen, die sie benötigen oder wünschen.

Preisabsprachen Fritzboxen: Was sind die Konsequenzen für den Verbraucher?
Preisabsprachen Fritzboxen: Was sind die Konsequenzen
für den Verbraucher? -Bild: © tarifrechner.de

Zudem können Preisabsprachen die Innovationskraft der Unternehmen bremsen und der Gesamtwirtschaft schaden. Wenn Unternehmen gegen das Kartellrecht verstoßen, drohen ihnen Bußgelder und rechtliche Konsequenzen. Es ist daher wichtig, solche Praktiken zu verhindern und den freien Wettbewerb zu fördern.

Dabei könnnen Verstöße gegen das Kartellrecht erhebliche Konsequenzen für Unternehmen und ihre handelnden Personen haben:

    • Bußgelder: Das Bundeskartellamt kann Geldbußen verhängen, die bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes des betroffenen Unternehmens ausmachen können. Natürliche Personen wie Manager oder Geschäftsführer können ebenfalls mit Geldbußen von bis zu 1 Million Euro belegt werden.
    • Imageverlust: Kartellrechtsverstöße können das Ansehen eines Unternehmens stark beschädigen.
    • Nichtigkeit der Absprachen: Rechtswidrige Vereinbarungen sind ungültig.
Die private Durchsetzung des Kartellrechts dient der Wiedergutmachung des individuellen Schadens, den ein Kartell verursacht hat.

Verbraucher können sich wehren

Verbraucher können sich gegen Preisabsprachen zur Wehr setzen, indem sie folgende Schritte unternehmen:

    • Informieren: Verbraucher sollten sich über ihre Rechte und das Kartellrecht informieren. Das Bundeskartellamt bietet auf seiner Internet-Seite Informationen und Kontakte für Beschwerden.
    • Preisvergleiche: Verbraucher sollten Preise vergleichen und auf ungewöhnliche Preissteigerungen achten. Wenn ein Produkt plötzlich viel teurer ist als üblich, könnte dies auf Preisabsprachen hindeuten.
    • Beschwerde beim Bundeskartellamt: Wenn Verbraucher den Verdacht haben, dass es Preisabsprachen gibt, können sie eine Beschwerde beim Bundeskartellamt einreichen. Das Amt prüft die Angelegenheit und kann bei Verstößen Bußgelder verhängen.
    • Verbraucherschutzorganisationen: Verbraucher können sich auch an Verbraucherschutzorganisationen wenden, die sie bei rechtlichen Schritten unterstützen können.
Es ist wichtig, dass Verbraucher wachsam sind und ihre Rechte kennen, um gegen Preisabsprachen vorzugehen.

Spektakuläre Fälle von Preisabsprachen in der Vergangenheit

In der Vergangenheit gab es weitere spektakuläre Fälle von Preisabsprachen, bei denen Unternehmen Bußgelder zahlen mussten:
    • Bierbrauer-Kartell (2014): Mehrere namhafte Bierbrauer, darunter Bitburger, Krombacher, Veltins und Warsteiner, wurden mit insgesamt 106,5 Millionen Euro belegt.
    • Süßwarenhersteller-Kartell (2012): Elf Süßwarenhersteller, darunter Kraft Foods (Milka-Schokolade) und Ritter (Ritter-Sport), zahlten rund 60 Millionen Euro Bußgeld für Preisabsprachen bei Schokoladentafeln und Schokoriegeln.
    • Kartoffelkartell (2013): Über fast ein Jahrzehnt hinweg sollen Verbraucher zu viel für Kartoffeln gezahlt haben, da große Verarbeitungsbetriebe regelmäßig die Preise abgesprochen haben.
    • Kaffeekartell (2011): Kraft Foods und Krüger wurden mit rund neun Millionen Euro bestraft, weil sie unerlaubte Preisabsprachen getroffen hatten.
    • LKW-Kartell (2007): Europäische LKW-Hersteller erhielten eine der größten Kartellbußen der EU-Geschichte über 992 Millionen Euro für 14 Jahre Preisabsprachen.
    • Schienenhersteller-Kartell (2012): Acht Schienenhersteller wurden mit insgesamt fast 100 Millionen Euro belegt, weil sie Preise für Weichen und Schwellen abgesprochen hatten.
    • Feuerwehrfahrzeug-Kartell: Löschfahrzeughersteller mussten Bußgelder zahlen und einigten sich auf eine Entschädigung von rund 6,74 Millionen Euro für überteuerte Feuerwehrfahrzeuge.

Bundeskartellamt gegen Fritzbox --Bussgeld gegen AVM wegen Preisabsprachen

Der Hersteller AVM bekommt dabei laut dem Bundeskartellamt ein Bussgeld von 16 Mio. Euro. Dabei soll es um unerlaubte Preisabsprachen gehen. Dieses hohe Bussgeld geht aus einer Pressemitteilung vom Bundeskartellamt hervor.

Eingeleitet wurde das Verfahren durch das Bundeskartellamt nach einer anonymen Eingabe im Hinweisgebersystem (BKMS) des Bundeskartellamtes und weiteren Hinweisen aus dem Markt mit einer Durchsuchung im Februar 2022, so die ersten Berichte in der Pressemitteilung.

Bundeskartellamt gegen Fritzbox --Bussgeld gegen AVM wegen Preisabsprachen
Bundeskartellamt gegen Fritzbox --Bussgeld gegen AVM wegen Preisabsprachen --Bildquelle: © AVM

Das Bundeskartellamt hat gegen die AVM Computersysteme Vertriebs GmbH mit Sitz in Berlin und einen ihrer verantwortlich handelnden Mitarbeitenden Bußgelder in Höhe von insgesamt knapp 16 Mio. Euro verhängt. Der Hersteller AVM ist bekannt für Produkte aus dem Bereich der Telekommunikation und Netzwerktechnik.

Dazu gehören Router, Repeater, Telefone und Smart-Home-Produkte. AVM ist nach eigenen Angaben einer der führenden Hersteller von Produkten für den Breitbandanschluss und das digitale Zuhause in Deutschland und Europa.

Das Verfahren wurde eingeleitet, nachdem das Bundeskartellamt eine anonyme Eingabe im Hinweisgebersystem (BKMS) erhalten hatte. Weitere Hinweise aus dem Markt führten zu einer Durchsuchung im Februar 2022.

AVM-Mitarbeitende hatten mit Elektronikfachhändlern Abstimmungen über Endverbraucherpreise für AVM-Produkte getroffen. Diese Abstimmungen zielten darauf ab, die Preise zu erhöhen und den Preiswettbewerb einzuschränken. AVM überwachte die Endverbraucherpreise der Händler kontinuierlich, auch mithilfe einer speziellen Software seit mindestens Mitte 2019.

Die Bußgeldbescheide sind rechtskräftig, und es wurden keine Bußgelder gegen die beteiligten Händler verhängt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Wir werfen AVM vor, über Jahre hinweg die freie Preisbildung beim Vertrieb seiner Produkte an Endverbraucherinnen und -verbraucher eingeschränkt zu haben. Durch Abstimmungen mit Elektronikfachhändlern über Anhebungen von Endverbraucherpreisen wurde darauf hingewirkt, den Preiswettbewerb gegenüber den Endverbraucherinnen und -verbrauchern einzuschränken. Das Bundeskartellamt sendet mit den verhängten Bußgeldern ein klares Signal, dass Verstöße gegen das Verbot der Preisbindung nicht toleriert werden.".

Ein Fallbericht mit den Inhalten des § 53 Abs. 5 GWB wird auf der Internetseite des Bundeskartellamtes in Kürze veröffentlicht, so das Bundeskartellamt in einer ersten Stellungnahme.

Stellungnahme von AVM

Auch gibt es eine Stellungnahme von AVM. So heisst es dazu: "Im Rahmen einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) konnte das gegen AVM eingeleitete Verfahren des Bundeskartellamts jetzt beendet werden. Das Kartellamt hatte gegen AVM seit Anfang 2022 wegen einer möglichen vertikalen Preisbindung ermittelt.".

Und weiter: "Durch die einvernehmliche Beendigung werden langwierige Ermittlungen und juristische Auseinandersetzungen vermieden. Zum Settlement gehört auch ein Bußgeld in Höhe von 15,8 Mio. Euro. AVM hat die einvernehmliche Verfahrensbeendigung auch deshalb gewählt, um den anstehenden Generationswechsel von Belastungen der Vergangenheit freizuhalten."

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