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Recht auf schnelles Internet: Diese Rechte haben die Internet-Kunden

• 04.07.24 So hat nun der Digitalausschuss des Bundestages am gestrigen Mittwoch dafür gestimmt, das Recht auf schnelles Internet auszuweiten. Die neuen Vorgaben könnten dann aber erst ab Dezember gelten. Dabei soll es einen Mindestspeed von 15 MBit/s im Download und 5 MBit/s im Upload geben. Allerdings haben Verbraucher oftmals Probleme diesen Speed von ihrem Provider zu bekommen. Daher gibt es Möglichkeiten der Beschwerden. Wir zeigen Ihnen -wie immer- alle Möglichkeiten auf um an Ihr Recht auf schnelles Internet zu kommen.

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Recht auf schnelles Internet: Diese Rechte haben die Internet-Kunden

Die Anbieter werden durch verschiedene Mechanismen zur Einhaltung der Mindestgeschwindigkeit verpflichtet:

Recht auf schnelles Internet: Diese Rechte haben die Internet-Kunden
Recht auf schnelles Internet: Diese Rechte haben die
Internet-Kunden -Bild: © tarifrechner.de

    • Gesetzliche Regelungen: Seit Juni 2024 gibt es ein Bundesgesetz, das eine Internet-Mindestgeschwindigkeit von 10 MBit/s (Download) und 1,7 MBit/s (Upload) vorschreibt. Diese Geschwindigkeiten werden ab Dezember 2024 auf 15 MBit/s (Download) und 5 MBit/s (Upload) erhöht.
    • Bundesnetzagentur: Die Bundesnetzagentur spielt eine zentrale Rolle bei der Durchsetzung dieser Mindestgeschwindigkeiten. Nutzer, die feststellen, dass an ihrem Standort nicht die Mindestgeschwindigkeiten erreicht werden, können die Breitbandmessung-App der Bundesnetzagentur nutzen, um dies an mehreren Tagen zu dokumentieren. Mit diesen Daten können sie sich dann über das Kontaktformular bei der Bundesnetzagentur melden.
    • Rechtliche Schritte: Wenn die Internetanbieter die Mindestgeschwindigkeiten nicht einhalten, haben die Nutzer seit dem 1. Dezember 2021 die Möglichkeit, das Entgelt für ihren Internetzugang zu mindern oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Dies ist möglich, wenn zwischen der tatsächlichen und der vertraglich vereinbarten Leistung eine "erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit" vorliegt.
Diese Mechanismen sollen sicher stellen, dass die Internetanbieter die Mindestgeschwindigkeiten einhalten und dass alle Bürger unabhängig von ihrem Standort Zugang zu qualitativ hochwertigen Internetdiensten haben.

Nachweisverfahren der Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur stellt den Nutzern dazu ein Nachweisverfahren zur Verfügung, um die tatsächlich erreichten Geschwindigkeiten ihres Internetanschlusses im Up- und Download zu ermitteln.

Nutzer, die feststellen, dass an ihrem Standort nicht die Mindestgeschwindigkeiten erreicht werden, können die Breitbandmessung-App der Bundesnetzagentur nutzen, um dies an mehreren Tagen zu dokumentieren. Mit diesen Daten können sie sich dann über das Kontaktformular bei der Bundesnetzagentur melden.

Um ein Minderungs- oder Sonderkündigungsrecht im Festnetz in Deutschland zu haben, Bedarf es ein Nachweisverfahren zur Überprüfung der vertraglich vereinbarten Geschwindigkeiten. Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

    • Messverfahren: Die Bundesnetzagentur stellt eine Breitbandmessung Desktop-App zur Verfügung, mit der Nutzer die tatsächlich erreichten Geschwindigkeiten ihres Internetanschlusses im Up- und Download ermitteln können.
    • Messkampagne: Eine Messkampagne besteht aus 30 Messungen innerhalb von 14 Tagen nach dem Start der Messkampagne. Die Messungen müssen an 3 unterschiedlichen Kalendertagen durchgeführt werden, wobei zwischen den einzelnen Messtagen jeweils ein zeitlicher Abstand von mindestens einem Kalendertag liegen muss.
    • Abweichung: Eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung liegt vor, wenn nicht an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 Prozent der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden, die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 Prozent der Messungen erreicht wird oder an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal die minimale Geschwindigkeit unterschritten wird.
    • Minderungsanspruch oder außerordentliche Kündigung: Wenn das Messprotokoll eine zur Minderung berechtigende Abweichung ausweist, können Nutzer sich bezüglich ihres Minderungsanspruchs oder einer außerordentlichen Kündigung an ihren Anbieter wenden.
    • Anbieterpflichten: Die Anbieter müssen im Produktinformationsblatt und in der Vertragszusammenfassung drei Werte angeben: Die minimale, die normalerweise zur Verfügung stehende und die maximale Datenübertragungsrate. Diese drei Werte sind jeweils für Download und Upload auszuweisen.
    • Mobilfunk: Die Bundesnetzagentur plant, auch für den Mobilfunk ein Minderungsverfahren auszugestalten.

Recht auf schnelles Internet: Digitalausschuss setzt 15 Mbit Speed fest

Wer gerne im Internet surft, braucht dazu auch einen vernünftigen schnellen Anschluss. Daran mangelt es oftmals in der Vergangenheit. Auch Aufgabe der Bundesnetzagentur ist es, entsprechende Maßnahmen gegen Provider durchzuführen. Daran haperte es weiterhin in der Vergangenheit. So hat nun der Digitalausschuss des Bundestages dafür gestimmt, das Recht auf schnelles Internet auszuweiten. Die neuen Vorgaben könnten dann aber erst ab Dezember gelten.

Der Digitalausschuss des Bundestags hatte gersten, am 3.Juli, eine Verschärfung der Mindestvorgaben für das Festnetz-Internet in Deutschland beschlossen. Die Mindestanforderungen für die Internetgeschwindigkeit wurden erhöht.

Recht auf schnelles Internet: Digitalausschuss setzt 15 Mbit Speed fest
Recht auf schnelles Internet: Digitalausschuss setzt
15 Mbit Speed fest -Bild: © tarifrechner.de

Bisher musste überall in Deutschland ein Festnetzinternet mit einer Download-Rate von mindestens 10 MBit/s verfügbar sein. Nun wurde beschlossen, dass die Datenrate auf 15 MBit/s im Download und 5 MBit/s im Upload steigen soll. Damit gibt es im Download 5 Mbit mehr an Speed, bisher waren es 10 Mbit/s. Beim Upload gibt es eine Verdreifachung.

Diese Entscheidung wurde getroffen, um eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe im Digitalzeitalter zu ermöglichen. Es wird erwartet, dass durch diese Anhebung der Mindestbandbreiten die Zahl der als unterversorgt geltenden Haushalte steigen wird.

Diese Änderungen sind noch nicht rechtsverbindlich und warten auf das grüne Licht des Bundesrats4. Wenn sie genehmigt werden, könnten die neuen Regeln im Dezember in Kraft treten.

Warum gibt es mehr Datenspeed?

Die Entscheidung, die Mindestgeschwindigkeit für das Internet zu erhöhen, wurde getroffen, um eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe im Digitalzeitalter zu ermöglichen. Mit der zunehmenden Digitalisierung und dem steigenden Bedarf an höheren Bandbreiten für verschiedene Online-Aktivitäten wie Streaming, Online-Gaming, Videokonferenzen und mehr, ist eine höhere Mindestgeschwindigkeit notwendig.

Außerdem kann eine höhere Mindestgeschwindigkeit dazu beitragen, die digitale Kluft zu verringern und sicherzustellen, dass alle Bürger unabhängig von ihrem Standort Zugang zu qualitativ hochwertigen Internetdiensten haben. Es ist ein Schritt in Richtung der Gewährleistung des Rechts auf Internetzugang für alle.

Folgende Kontrollen gibt es:

Die Überwachung der Umsetzung des Rechts auf Internet in Deutschland erfolgt durch verschiedene Mechanismen:
    • Bundesnetzagentur: Die Bundesnetzagentur spielt eine zentrale Rolle bei der Überwachung der Umsetzung. Nutzer, die schlechter versorgt sind, können sich bei der Bundesnetzagentur melden und einen besseren Anschluss erzwingen.
    • Parlamentarische Kommission und Richtervorbehalt: Nachrichtendienstliche Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen müssen durch eine parlamentarische Kommission genehmigt werden. Maßnahmen von Polizei- und Strafverfolgungsbehörden stehen unter Richtervorbehalt.
    • Zuständige Behörden: Bei der Überwachung der Umsetzung des neuen Gesetzes wird die Kommission von den zuständigen Behörden unterstützt.
Diese Überwachungsmechanismen sollen dazu dienen , sicherzustellen, dass die Mindestanforderungen für die Internetgeschwindigkeit eingehalten werden und dass alle Bürger unabhängig von ihrem Standort Zugang zu qualitativ hochwertigen Internetdiensten haben. Allerdings sieht die Kontrolle in der Realität alles andere als Souverän aus, wie die Vergangenheit bei der Bundesnetzagentur zeigt.

Breitbandausbau Chaos: 5.581 Beschwerden führten nur so einer Bundesnetzagentur Anweisung

Die Aufgabe der Bundesnetzagentur ist es, dass die Bürger auch mit einem Internet-Anschluss versorgt werden können. Allerdings hat die Bundesnetzagentur unter der Aufsicht von Klaus Müller wohl versagt. So gilt seit dem Jahr 2021 das Recht auf angemessene Internetversorgung in Deutschland, das die Bundesnetzagentur überwachen sollte. Die praktische Umsetzung liegt bei gerade mal einem Anschluss, bei 5.581 Beschwerden, wie die Recherchen der Tarifrechner-Redaktion ergeben haben.

Schlechter kann es in Deutschland bei 5.581 Beschwerden nicht laufen, dass gerade mal eine Bundesnetzagentur Anweisung für einen schnellen Internet-Anschluss existiert.

Breitbandausbau Chaos: 5.581 Beschwerden führten nur so einer Bundesnetzagentur Anweisung
Breitbandausbau Chaos: 5.581 Beschwerden führten nur so einer
Bundesnetzagentur Anweisung -Bild: Telekom

So hatte die Bundesnetzagentur erstmals am 11.März. 2024 einen Anbieter dazu verurteilt, einem Haushalt eine Internet-Mindestversorgung zu einem bestimmten Preis anzubieten. Dieses hatte die Regulierungsbehörde dann auch am 11. März 2024 bekannt gegeben. Laut einem Medienbericht von netzpolitik.org handelte es sich um den Provider Starlink.

So muss nun der Provider Starlink nach der Entscheidung der Bundesnetzagentur den Haushalt in Niedersachsen anbinden. Die Behörde hatte den Satellitennetzbetreiber zu einer Mindestversorgung verurteilt. Dieses hatte das Online-Portal Netzpolitik.org unter Berufung auf den Betroffenen und zwei Quellen aus der Industrie berichtet.

Somit bekommt der Haushalt in Niedersachsen nun im Download 10 MBit/s, im Upload 1,7 MBit/s und eine Latenz, die für 30 Euro pro Monat 150 Millisekunden nicht überschreiten darf, so die ersten Auswertungen.

Bundesnetzagentur mit Anordnung

Die Bundesnetzagentur hatte zum ersten Mal einen Anbieter dazu verpflichtet, einen Haushalt in Niedersachsen mit angemessenen Internet- und Telefondiensten zu versorgen, da die bisherigen Dienste nicht den Mindestanforderungen entsprachen.

Die Entscheidung folgte einer Verbraucherbeschwerde über hohe Preise für unzureichende Internetverbindungen. Nachdem keine Telekommunikationsanbieter freiwillig eine Verbesserung anboten, führte die Bundesnetzagentur ein Verpflichtungsverfahren durch und wählte einen Anbieter aus, der nun Mindeststandards erfüllen muss. Diese sind 10 Mbit/s Download, 1,7 Mbit/s Upload und eine maximale Latenz von 150 ms, zu einem erschwinglichen Preis von etwa 30 Euro pro Monat. Der Anbieter kann gegen diese Entscheidung klagen.

Das Recht auf Telekommunikationsversorgung besteht seit Dezember 2021, und die aktuellen Mindestversorgungswerte sind seit Juni 2022 in Kraft. Die Bundesnetzagentur prüft derzeit mehrere Gutachten zur Bewertung dieser Anforderungen und erstellt einen Bericht, der die Basis für zukünftige Anpassungen der Verordnung bildet.

Schon über 5.681 Beschwerden, nur eine Anordnung!

So gab es aber schon 5.581 Haushalte, welche bei der Bundesnetzagentur ihr Recht auf eine Internet-Mindestversorgung geltend gemacht haben. Dieses geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Unionsfraktion (Drucksache 20/11415) hervor.

In der Zeit von Juni 2022 bis Februar 2024 erhielt die Bundesnetzagentur 5.581 Eingaben über eine Unterversorgung.

So hatte die Bundesregierung schon in 29 Fällen eine Unterversorgung mit Telekommunikationsdiensten festgestellt, die 46 Standorte in verschiedenen Bundesländern wie Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Bayern betrifft.

Trotz dieser Feststellungen wurde bislang nur in einem Fall eine Versorgung durch einen Netzbetreiber angeordnet. Dies betraf einen Haushalt in Niedersachsen, der aufgrund einer Verbraucherbeschwerde über hohe Preise für eine unzureichende Internetverbindung ausgewählt wurde.

Die vorgesehene Versorgung durch den Satellitennetzbetreiber Starlink ist jedoch noch nicht in Betrieb.

Laut der Bundesnetzagentur befinden sich rund 130 weitere Beschwerdeverfahren in der Prüfung. Dieses macht das Breitband-Chaos bei der Aufsichtsbehörde nur noch schlimmer, da immerhin Kunden schon seit vier Jahren auf einen Anschluss warten, wie Netzpolitik berichtete.

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