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Recht auf schnelles Internet: Digitalausschuss setzt 15 Mbit Speed fest

• 04.07.24 Wer gerne im Internet surft, braucht dazu auch einen vernünftigen schnellen Anschluss. Daran mangelt es oftmals in der Vergangenheit. Auch Aufgabe der Bundesnetzagentur ist es, entsprechende Maßnahmen gegen Provider durchzuführen. Daran haperte es weiterhin in der Vergangenheit. So hat nun der Digitalausschuss des Bundestages dafür gestimmt, das Recht auf schnelles Internet auszuweiten. Die neuen Vorgaben könnten dann aber erst ab Dezember gelten.

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Recht auf schnelles Internet: Digitalausschuss setzt 15 Mbit Speed fest

Der Digitalausschuss des Bundestags hatte gestern, am 3.Juli, eine Verschärfung der Mindestvorgaben für das Festnetz-Internet in Deutschland beschlossen. Die Mindestanforderungen für die Internetgeschwindigkeit wurden erhöht.

Recht auf schnelles Internet: Digitalausschuss setzt 15 Mbit Speed fest
Recht auf schnelles Internet: Digitalausschuss setzt
15 Mbit Speed fest -Bild: © tarifrechner.de

Bisher musste überall in Deutschland ein Festnetzinternet mit einer Download-Rate von mindestens 10 MBit/s verfügbar sein. Nun wurde beschlossen, dass die Datenrate auf 15 MBit/s im Download und 5 MBit/s im Upload steigen soll. Damit gibt es im Download 5 Mbit mehr an Speed, bisher waren es 10 Mbit/s. Beim Upload gibt es eine Verdreifachung.

Diese Entscheidung wurde getroffen, um eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe im Digitalzeitalter zu ermöglichen. Es wird erwartet, dass durch diese Anhebung der Mindestbandbreiten die Zahl der als unterversorgt geltenden Haushalte steigen wird.

Diese Änderungen sind noch nicht rechtsverbindlich und warten auf das grüne Licht des Bundesrats4. Wenn sie genehmigt werden, könnten die neuen Regeln im Dezember in Kraft treten.

Warum gibt es mehr Datenspeed?

Die Entscheidung, die Mindestgeschwindigkeit für das Internet zu erhöhen, wurde getroffen, um eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe im Digitalzeitalter zu ermöglichen. Mit der zunehmenden Digitalisierung und dem steigenden Bedarf an höheren Bandbreiten für verschiedene Online-Aktivitäten wie Streaming, Online-Gaming, Videokonferenzen und mehr, ist eine höhere Mindestgeschwindigkeit notwendig.

Außerdem kann eine höhere Mindestgeschwindigkeit dazu beitragen, die digitale Kluft zu verringern und sicherzustellen, dass alle Bürger unabhängig von ihrem Standort Zugang zu qualitativ hochwertigen Internetdiensten haben. Es ist ein Schritt in Richtung der Gewährleistung des Rechts auf Internetzugang für alle.

Folgende Kontrollen gibt es:

Die Überwachung der Umsetzung des Rechts auf Internet in Deutschland erfolgt durch verschiedene Mechanismen:
    • Bundesnetzagentur: Die Bundesnetzagentur spielt eine zentrale Rolle bei der Überwachung der Umsetzung. Nutzer, die schlechter versorgt sind, können sich bei der Bundesnetzagentur melden und einen besseren Anschluss erzwingen.
    • Parlamentarische Kommission und Richtervorbehalt: Nachrichtendienstliche Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen müssen durch eine parlamentarische Kommission genehmigt werden. Maßnahmen von Polizei- und Strafverfolgungsbehörden stehen unter Richtervorbehalt.
    • Zuständige Behörden: Bei der Überwachung der Umsetzung des neuen Gesetzes wird die Kommission von den zuständigen Behörden unterstützt.
Diese Überwachungsmechanismen sollen dazu dienen , sicherzustellen, dass die Mindestanforderungen für die Internetgeschwindigkeit eingehalten werden und dass alle Bürger unabhängig von ihrem Standort Zugang zu qualitativ hochwertigen Internetdiensten haben. Allerdings sieht die Kontrolle in der Realität alles andere als Souverän aus, wie die Vergangenheit bei der Bundesnetzagentur zeigt.

Breitbandausbau Chaos: 5.581 Beschwerden führten nur so einer Bundesnetzagentur Anweisung

Die Aufgabe der Bundesnetzagentur ist es, dass die Bürger auch mit einem Internet-Anschluss versorgt werden können. Allerdings hat die Bundesnetzagentur unter der Aufsicht von Klaus Müller wohl versagt. So gilt seit dem Jahr 2021 das Recht auf angemessene Internetversorgung in Deutschland, das die Bundesnetzagentur überwachen sollte. Die praktische Umsetzung liegt bei gerade mal einem Anschluss, bei 5.581 Beschwerden, wie die Recherchen der Tarifrechner-Redaktion ergeben haben.

Schlechter kann es in Deutschland bei 5.581 Beschwerden nicht laufen, dass gerade mal eine Bundesnetzagentur Anweisung für einen schnellen Internet-Anschluss existiert.

Breitbandausbau Chaos: 5.581 Beschwerden führten nur so einer Bundesnetzagentur Anweisung
Breitbandausbau Chaos: 5.581 Beschwerden führten nur so einer
Bundesnetzagentur Anweisung -Bild: Telekom

So hatte die Bundesnetzagentur erstmals am 11.März. 2024 einen Anbieter dazu verurteilt, einem Haushalt eine Internet-Mindestversorgung zu einem bestimmten Preis anzubieten. Dieses hatte die Regulierungsbehörde dann auch am 11. März 2024 bekannt gegeben. Laut einem Medienbericht von netzpolitik.org handelte es sich um den Provider Starlink.

So muss nun der Provider Starlink nach der Entscheidung der Bundesnetzagentur den Haushalt in Niedersachsen anbinden. Die Behörde hatte den Satellitennetzbetreiber zu einer Mindestversorgung verurteilt. Dieses hatte das Online-Portal Netzpolitik.org unter Berufung auf den Betroffenen und zwei Quellen aus der Industrie berichtet.

Somit bekommt der Haushalt in Niedersachsen nun im Download 10 MBit/s, im Upload 1,7 MBit/s und eine Latenz, die für 30 Euro pro Monat 150 Millisekunden nicht überschreiten darf, so die ersten Auswertungen.

Bundesnetzagentur mit Anordnung

Die Bundesnetzagentur hatte zum ersten Mal einen Anbieter dazu verpflichtet, einen Haushalt in Niedersachsen mit angemessenen Internet- und Telefondiensten zu versorgen, da die bisherigen Dienste nicht den Mindestanforderungen entsprachen.

Die Entscheidung folgte einer Verbraucherbeschwerde über hohe Preise für unzureichende Internetverbindungen. Nachdem keine Telekommunikationsanbieter freiwillig eine Verbesserung anboten, führte die Bundesnetzagentur ein Verpflichtungsverfahren durch und wählte einen Anbieter aus, der nun Mindeststandards erfüllen muss. Diese sind 10 Mbit/s Download, 1,7 Mbit/s Upload und eine maximale Latenz von 150 ms, zu einem erschwinglichen Preis von etwa 30 Euro pro Monat. Der Anbieter kann gegen diese Entscheidung klagen.

Das Recht auf Telekommunikationsversorgung besteht seit Dezember 2021, und die aktuellen Mindestversorgungswerte sind seit Juni 2022 in Kraft. Die Bundesnetzagentur prüft derzeit mehrere Gutachten zur Bewertung dieser Anforderungen und erstellt einen Bericht, der die Basis für zukünftige Anpassungen der Verordnung bildet.

Schon über 5.681 Beschwerden, nur eine Anordnung!

So gab es aber schon 5.581 Haushalte, welche bei der Bundesnetzagentur ihr Recht auf eine Internet-Mindestversorgung geltend gemacht haben. Dieses geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Unionsfraktion (Drucksache 20/11415) hervor.

In der Zeit von Juni 2022 bis Februar 2024 erhielt die Bundesnetzagentur 5.581 Eingaben über eine Unterversorgung.

So hatte die Bundesregierung schon in 29 Fällen eine Unterversorgung mit Telekommunikationsdiensten festgestellt, die 46 Standorte in verschiedenen Bundesländern wie Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Bayern betrifft.

Trotz dieser Feststellungen wurde bislang nur in einem Fall eine Versorgung durch einen Netzbetreiber angeordnet. Dies betraf einen Haushalt in Niedersachsen, der aufgrund einer Verbraucherbeschwerde über hohe Preise für eine unzureichende Internetverbindung ausgewählt wurde.

Die vorgesehene Versorgung durch den Satellitennetzbetreiber Starlink ist jedoch noch nicht in Betrieb.

Laut der Bundesnetzagentur befinden sich rund 130 weitere Beschwerdeverfahren in der Prüfung. Dieses macht das Breitband-Chaos bei der Aufsichtsbehörde nur noch schlimmer, da immerhin Kunden schon seit vier Jahren auf einen Anschluss warten, wie Netzpolitik berichtete.

Glasfaserausbau Chaos: Wenn Anwohner mal wieder auf den Anschluss warten

Der Glasfaserausbau ist am Boomen. Dieses belegen dies Ausbauzahlen. Dabei gibt es aber nun auch einen vehementen Streit zwischen den kleinen Glasfaseranbietern und der Telekom bzgl. Überbau von vorhandenen Glasfaserleitungen. Für den Wettbewerb und den Kunden ist eine Auswahl vor Ort von Vorteil, dafür sehen sich die kleinen Glasfaseranbieter aber im Nachteil. Allerdings geht es auch anders, und als Anwohner wartet man vergeblich auf den Glasfaseranschluss, wie ein Fall aus dem bayerischen Indersdorf zeigt.

So gibt es laut einem, Medienbericht eine Familie S., die in ihrem neu gebauten Haus im bayerischen Indersdorf ohne Internetanschluss ist. Dabei wurde der Anschluss vor gut zwei Jahren beauftragt.

Glasfaserausbau Chaos: Wenn Anwohner mal wieder auf den Anschluss warten
Glasfaserausbau Chaos: Wenn Anwohner mal wieder
auf den Anschluss warten -Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

So wartet die Familie laut der Zeitung Merkur schon seit mehr als 10 Monaten auf den Glasfaseranschluss. Die Familie hat kein Internet in ihrem neuen Haus in Indersdorf und wartet seit Monaten darauf.

Dabei wollten sie frühzeitig dran sein, damit die Familie beim Einzug in ihr Eigenheim im Ortszentrum auch gleich einen Glasfaseranschluss haben.

So gab dann auch die Familie schon im Frühjahr 2022 den Glasfaseranschluss in Auftrag. Im Herbst erfolgte der Anschluss an das Glasfasernetz sowie ein erster Einblasversuch durch ein Subunternehmen, so die Berichterstattung.

Die Familie zahlte im Dezember 2022 ihre erste Rechnung, um die Kosten für den Tiefbau, Einbau von zwei Leerrohren für zwei Wohneinheiten, Einblasarbeiten und Hausbegehung zu bezahlen. Im Sommer 2023 folgte der Einzug. Seit dem hat sich nicht viel getan.

Verantwortlich für den Glasfaserausbau ist die Deutsche Glasfaser, welches auch Eigentümer der Netzinfrastruktur des Glasfasernetzes in Indersdorf ist.

Die Deutsche Glasfaser gibt dann auch zu, dass "sich die Situation vor Ort äußerst komplex darstellt". Und das Unternehmen bestätigt: Erst jetzt, im Mai 2024, habe man erstmalig Kontakt mit der Familie aufgenommen.

Die Gemeinde hatte das Netz in Eigenregie gebaut, es jedoch im Jahr 2019 an die Deutsche Glasfaser verkauft. Die Deutsche Glasfaser ist Eigentümer der passiven Netzinfrastruktur, aktiver Betreiber ist die Tele Columbus Gruppe mit ihrer Marke Pyur, die das Netz mietet und die Kunden vor Ort versorgt.

Generalstaatsanwalt Schleswig Holstein leitete Ermittlungen ein, Generalstaatsanwältin bestätigt Vorwurf

Immerhin wurde der letzte Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, im letzten Jahr abgesetzt, nach dem dieser 76 zerstörte Gasleitungen beim Glasfaserausbau ignorierte, und kein Baustopp trotz Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Kreis Plön machte. Dabei wurden zerstörte Gasleitungen immer an die Bundesnetzagentur gemeldet, so die Netz AG. Die Bundesnetzagentur und der Zweckverband Breitbandversorgerung Plön mit seinen Ämtern haben daher erhebliche rechtswidrige Handlungen begangen.

Immerhin sorgen die Baugenehmigungen bzw. Ausgrabegenehmigungen für Sicherheit, da diese nach TKG §68 erteilt werden. Hier sieht das TKG §68 Absatz 2 die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor. Das Amt Selent/Schleswig hat diese Ausgrabegenehmigungen erteilt. Das Schriftstück liegt der Redaktion vor.

So hatte zuletzt die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Schleswig Holstein Ermittlungen eingeleitet. Auch hier wurden rechtswidrige Methoden durch Hausfriedensbruch, Nötigung etc. gegen die Redaktion Tarifrechner im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über den Glasfaserausbau im Kreis Plön begangen. Bislang gab es keine Konsequenzen für den ehemaligen Amtsvorsteher Volker Schütte-Felsche (CDU) und Amtsvorsteherin Ulrike Raabe (ehemals Mitglied der CDU Fraktion, nun parteilos) und weitere Amtsträger.

Zuletzt hatte die neue Generalstaatsanwältin aus Schleswig Holstein, Frau Schmücker-Borgwardt, die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Hausfriedensbruch vom Amt Selent/Schleswig durch die Billigung (§27 StGB, §140 StGB) im April 2024 bestätigt, allerdings auf die Verjährung hingewiesen. So hatte auch das Bauamt im Amt Selent/Schleswig die Trassenpläne laut der ehemaligen Landrätin der Landrätin aus Plön, Stephanie Ladwig, vorliegen. Das Bauamt hat dann laut dem Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, weggeschaut. Beide Schreiben -von der Generalstaatsanwältin und Ex-Landrätin Ladwig- liegen der Redaktion vor.

Eine Anklage wegen "Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit" etc. hat es daher bislang nie gegeben und wird es wohl auch aufgrund des Verdachts der "politisch motivierten Strafvereitelung" in Schleswig Holstein gegen die Pressefreiheit durch die Täuschung von Journalisten und damit der Öffentlichkeit durch Amtsträger nicht geben, so die weitere Kritik vom Chefredakteur.

Auch die Tarifrechner-Redaktion, welche das Grundrecht auf Pressefreiheit ausübt, war von den Übergriffen im Rahmen des Hausfriedensbruch und der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch die versuchte Zerstörung von Gas-, Strom-, Wasser- und Telefonleitungen betroffen.

Zuletzt hatte auch der Bürgermeister Oelke aus Lammershagen ganz überraschend seinen Posten hingeschmiessen. Dabei wollte er in einem Abschiedsbrief an die Bürger aus Lammershagen nicht mehr "Werkzeug" sein. Der Brief liegt der Redaktion vor. Dabei gab es Auffälligkeiten in der Formulierung zu der Querdenker und Reichsbürger Szene, so ein Bürger aus Lammershagen.

Zuletzt gab es auch einen Internet-Ausfall beim Glasfaseranschluss im Kreis Plön mit einer pressefeindlichen Selenter Bürgermeisterin. Dabei zeigt sich, dass die Infrastruktur beim Glasfaserausbau im Kreis Plön ziemlich anfällig für Störungen ist. Hier hat es ein Bagger in Itzehoe geschafft das Glasfaserkabel zu treffen und den Kreis Plön und damit viele Verwaltungen lahm zu legen. Auch hier werden stromhungrige ONTs zu Lasten der Endkunden vom Anbieter Telecolumbus/Pyur eingesetzt. Gebracht hatte es den Endkunden nichts, die Störung gab es trotzdem.

Die Bürger waren dann auch schnell verärgert und haben bei der rund 24-stündigen Störung Ihren Unmut in den sozialen Netzen ausgelassen. Andere freuten sich, dass sie die mitunter die teure Anschlusskosten -besonders auf dem Land - von der Grundstücksgrenze bis zum Haus nicht getragen haben und sich über das schnelle 5G-Netz im Kreis Plön freuen. Auch sind viele Glasfasernutzer in der Störungszeit auf das dortige 5G-Netz ausgewichen. Die Störung dauerte dort rund 24 Stunden und betraf rund 6.000 Haushalte.

Glasfaser Überbau: Bundesnetzagentur veröffentlicht Zwischenbericht zum Überbau

Wettbewerb ist förderlich und gut für die Wirtschaft, aber beim Glasfaser Überbau laufen die Verbände wie VATM, Breko und Anga Sturm gegen den Glasfaserüberbau. Was immerhin gut für die Mitgliederfirmen ist, ein Monopol in den Strassen der Bürger zu errichten, muss nicht gut für den Verbraucher sein.

So hat nun die Bundesnetzagentur einen ersten Zwischenbericht zu der Praxis des Glasfaser Überbaus veröffentlicht. In dem Bericht äußert sich der Regulierer dann aber auch eher zurückhaltend zu den Vorwürfen eines Fehlverhaltens der Telekom. Gravierende Verfehlungen sieht man dann auch bei der Telekom, also dem eigentlich Ziel des Berichtes der Bundesnetzagentur nicht. Immerhin haben die Mitkonkurrenten der Telekom diesen Bericht bei der Bundesnetzagentur angefordert.

Dabei waren die Mitkonkurrenten der Telekom fleissig und haben 427 Ausbaugebiete benannt, in denen erst eine Firma Glasfaser-Ausbaupläne bekannt gegeben hat und danach eine zweite Firma das Gleiche tut. Dann drohen doppelte Bauarbeiten am selben Ort.

Dabei wird oftmals von den Kritikern angeführt, dass dieses in Zeiten knapper Baukapazitäten als problematisch gilt. Dabei betrifft der Facharbeitermangel alle Branchen bis hin zur IT-Branche. Außerdem sollen sich die Geschäftsaussichten der ersten "überbauten" Firma verschlechtern. Schließlich muss die Erstfirma damit rechnen, dass ein Teil der Haushalte in einer Straße keinen Vertrag haben will und stattdessen zur Konkurrenz geht. Diesen Fall kann man in der Regel mit gutem Service und atttraktiven Konditionen abhelfen, auch bekannt als "Wettbewerb".

Daher kommt es nicht von ungefähr, dass die Branchenverbände wie der Breko, Anga und VATM hier Änderungen von der Bundesnetzagentur wollen. Auch gibt es den Vorwurf der Verbände, dass man den Überbau strategisch einsetzt und dadurch den Glasfaser-Ausbau insgesamt in Deutschland zu verlangsamen.

Daher weisst die Telekom diese Vorwürfe von sich und betont, dass so ein Infrastruktur-Wettbewerb normal sei und lokale Monopole nicht im Sinne der Verbraucher wären. Auch hat der Konzernchef Tim Höttges in der Debatte immer wieder bemerkt, dass s man auch selbst überbaut werde. Als Beispiel wird Bonn angeführt, wo Westconnect Ausbaupläne verkündete, obwohl die Telekom dort längst mit Glasfaser präsent war. Dabei kann die Telekom allerdings den Wettbewerb als grosse Aktiengesellschaft besser bestehen, als kleine Glasfaseranbieter.

Daher verkündet der Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller, eine belastbare wettbewerbliche Bewertung sei auf Basis der Meldungen noch nicht möglich und "Es besteht weiterhin ein hoher Informationsbedarf.".

Glasfaserausbau: Landwirt greift syrische Glasfaserarbeiter mit Gülle an

Nun gab es aber auch einen ernsten Vorfall in Neukirchen beim Heiligenblut. Die Staatsanwaltschaft Regensburg hatte nun wegen mehrfacher Beleidigung und Körperverletzung erfolgreich einen Strafbefehl gegen einen Bauern aus dem Landkreis Cham vom Gericht bekommen. Dieses berichtet das Online-Magazin Regensburg-digital.

Dabei geht es laut dem Bericht um drei syrische Glasfaserarbeiter, welche rassistisch beschimpft worden sind und auch mit Gülle bespritzt wurden. Die Staatsanwaltschaft Regensburg beantragte nun wegen mehrfacher Beleidigung und Körperverletzung erfolgreich einen Strafbefehl gegen einen Bauern aus dem Landkreis Cham.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft Regensburg hatte der Landwirt die drei Arbeiter, welche aus Syrien stammen, "..zunächst verbal rassistisch beleidigt und im Anschluss vorsätzlich mit Gülle bespritzt".

Auch soll laut dem Bericht, den Schilderungen der Betroffenen und den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft, der Bauer mit seinem Traktor inklusive Gülleanhänger mehrfach an der Baustelle und den Fahrzeugen der Glasfaserarbeiter vorbei gefahren sein.

Obwohl der Landwirt die Baustelle ungehindert habe passieren können, habe der Landwirt die drei Männer vom Traktor herunter unter anderem als "Scheiß Ausländer" und "Dreckskanaken" bezeichnet und sie aufgefordert, den Arbeitsbereich zu verlassen.

Dabei behauptet der Landwirt, dass er den Regler "unbeabsichtigt aktiviert" habe. Diese Aussage schenkte die Staatsanwaltschaft Regensburg offensichtlich keinen Glauben. Wegen mehrfacher Beleidigung und Körperverletzung beantragte sie einen Strafbefehl über 90 Tagessätze, den das zuständige Amtsgericht Cham zwischenzeitlich auch erlassen hat.

Ob der Landwirt diesen Strafbefehl dann auch akzeptiert hatte, ist derzeit noch offen.

Glasfaserausbau: Branchenverband Breko will weniger Glasfaserförderung

Diese neuen Aussagen kommen von Stephan Albers, der Geschäftsführer des Branchenverbandes Breko, und wurden am 30. November 2023, auf der Jahrestagung des Verbandes gemacht.

"Drei Milliarden Euro sind zu viel. Dann reduzieren wir das mal auf 1 Milliarde Euro", erklärte er. Dabei geht es auch um den Sparwillen, um den Bundeshaushalt zu entlasten.

"Wir müssen mehr die Fördermittel dosieren. Dann können wir Herrn Lindner sagen, wir haben momentan ein Förderpotential von 3 Milliarden im Jahr. Wir haben immer als Verband gesagt: Das ist viel zu viel. Das kannibalisiert eher den eigenwirtschaftlichen Ausbau. Eine WIK-Studie sagt, 90 Prozent in Deutschland können wir eigenwirtschaftlich ausbauen.", so Stephan Albers weiter.

Auch wurden von den Von der 17 Milliarden Euro an der Gesamtförderung seit dem Jahr 2016 auch bisher nur 20 Prozent verbaut, so der Branchenverband weiter. Dieses spiegelt daher auch die Misere beim schnellen Breitbandausbau in Deutschland wieder -auch unter der derzeitigen Ampelregierung- wo Deutschland schon lange nicht mehr nur Mittelmaß bei der Digitalisierung in Europa ist.

So würde man durch die Kürzung der Förderung einen Beitrag von 6 Milliarden Euro zur Haushaltslücke leisten, betonte Albers gestern.

Dabei gibt es aber auch immer mehr Angebote von Kapitalgebern für den Glasfaserausbau. Somit ist es dann laut dem Branchenverband inzwischen oft günstiger, einfacher und vor allem profitabler, wenn Investoren den Glasfaserausbau fördern, so der Branchenverband.

Glasfaserausbau: VATM kritisiert Telekom Marktmacht --Behinderung des Glasfaserausbaus

Wenn es um den Glasfaserausbau geht, freuen sich Internet-Nutzer mit langsamen Datenleitungen. Nun kritisiert der VATM-Präsident David Zimmer, die Marktmacht der Telekom. Dabei gibt es sogar den Vorwurf, dass die Telekom den Glasfaserausbau und den zukünftig auch für die Wirtschaft Deutschlands so wichtigen Wettbewerb auf den Netzen behindert.

Auch wächst der Glasfaserausbau deutlich, aber bei der Telekom werden laut der Kritik nur wenige Anschlüsse aktiviert, so die aktuelle Marktstudie des Verbands der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM).

Der deutsche Telekommunikationsmarkt zeigt sich 2023 stabil mit 60,2 Milliarden Euro generiertem Umsatz, wobei das leichte Umsatzwachstum der deutschen Telekommunikationsanbieter vom Mobilfunk getragen wird.

Besonders relevant für den Wirtschaftsstandort Deutschland ist der hart umkämpfte Geschäftskundenmarkt, der ein Drittel des Gesamtmarktes ausmacht.

Mit 12,9 Milliarden Euro Umsatz hält hier die Telekom ihre dominante Marktposition im Geschäftskundenmarkt, während bei den Wettbewerbern erneut ein deutlicher Rückgang um 0,3 Milliarden Euro, um über 3 Prozent, auf 8,4 Milliarden Euro zu verzeichnen ist.

Dabei werden auch 25 Jahre nach der Liberalisierung mehr als zwei Drittel aller Breitbandanschlüsse über das Netz der Deutschen Telekom realisiert. Bei einem Marktanteil von 40,3 Prozent verzeichnet die Deutsche Telekom bei insgesamt stabilem Markt mit 300.000 Neukunden den größten Zugewinn an Breitbandkunden. Davon sind ein Drittel neue DSL-Kunden, so dass die Telekom im weiterhin größten Marktsegment kontinuierlich Marktanteile zurückgewinnt.

Dabei werden 32,6 Milliarden Euro mit Festnetzprodukten umgesetzt, davon 5,7 Milliarden im Breitbandkabelbereich, 10,4 Milliarden durch Wettbewerber und 16,5 Milliarden Euro durch die Deutsche Telekom.

Im Mobilfunk werden 27,6 Milliarden Euro umgesetzt, 19 Milliarden durch die Wettbewerber und 8,6 Milliarden Euro von der Telekom.

Die Telekom erziele 50,6 Prozent der Umsätze im Festnetzmarkt, sagt Andreas Walter, Studienleiter der Marktstudie von Dialog Consult.

Glasfaserkabel liegen oft nur vorm Grundstück

Beim Glasfaseranschluss erwartet man einen Anschluss bis ins Haus, und nicht nur bis zum Grundstück. Doch oft liegt das Kabel weiterhin nur vor der Tür und erreicht die Endkunden derzeit nicht, so die Kritik vom VATM.

Damit würde die tatsächliche Nutzungsrate bei Glasfaser deutlich geringer sein, so die Kritik an der Telekom. Den 3,2 Millionen gebuchten Anschlüssen bei den Wettbewerbern, die 9 Millionen Nutzern die Glasfaser zumindest vor das Haus gelegt haben, stehen 1 Million gebuchte Anschlüsse bei 7,2 Millionen realisierbaren Glasfaseranschlüssen der Telekom gegenüber.

So VATM weiter: Vor allem bei der Deutschen Telekom ist nur eine sehr geringe Vermarktungsquote zu sehen." Auch sei die Zahl der nicht angeschlossenen Haushalte im Verhältnis bei der Telekom daher deutlich gewachsen. Und weiter: "Offensichtlich verzichtet die Telekom ganz bewusst darauf, diese 6,2 Millionen Glasfaseranschlüsse offensiv zu vermarkten", so die weitere Kritik.

Glasfaserausbau mit Stolpersteinen --Bürgermeister verweigert Abnahme

Wenn es um den Glasfaserausbau geht, freuen sich Internet-Nutzer mit langsamen Datenleitungen. Allerdings kann es durch den schlechten Ausbau auch zu Nachteilen und Schäden für die Bevölkerung kommen. So gibt es nun einen geschilderte Fall vom Bürgermeister in den Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz, wo die Deutsche Glasfaser den Glasfaseraubau durch eine Subfirma ausführen lässt. Dabei gibt es nicht nur reichlich Stolpersteine und gestürzte Radfahrer.

So gibt es nun ein Beispiel aus dem Donnersbergkreis, wo die Deutsche Glasfaser tätig ist. In Rittersheim wurden die Glasfaser-Kabel unter den Bürgersteigen verlegt. Dafür ist der Bürgersteig dann mit Stolperfallen gespickt, so berichtet der SWR Rundfunk.

Glasfaserausbau mit Stolpersteinen --Bürgermeister verweigert Abnahme
Glasfaserausbau mit Stolpersteinen --Bürgermeister verweigert Abnahme
-Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Daher verweigert der Bürgermeister Marc-Guido Ebert die Bauabnahme und beklagt: "Die Frage ist, wenn man hier langgeht, wie soll man hier ohne stolpern klarkommen, wir haben auch sehr viele alte Menschen im Ort. Das geht gar nicht.". Es seien bereits Unfälle passiert.

So hatte auch Felix Haag, der Tiefbautechniker der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden, nahezu alles dokumentiert, was in Rittersheim und anderen Ortsgemeinden gearbeitet wurde. Die Endabnahme durch Verbandsgemeinde und Bauleitung stehe noch immer aus, die Mängelliste sei lang, immer wieder werde nachgebessert, so die Kritik.

Dabei hatte die Deutsche Glasfaser im November 2021 eine Partnerschaft mit Altice Europe für den FTTH-Ausbau geschlossen. Geodesia, das Bauunternehmen von Altice Europe, hatte die Planung, Verlegung und Aktivierung von mindestens einer Million Glasfaseranschlüssen bis zum Jahr 2025 für den Netzbetreiber übernommen.

Die Kooperation mit Geodesia werde die größte der 28 Partnerschaften von Deutsche Glasfaser und Kabeltiefbaufirmen darstellen, hieß es.

Dabei ist Vodafone auch mit der Firma Altice eine Kooperation eingegangen, wie wir schon in der Vergangenheit berichtet haben.

Glasfaserüberbau: Neue Gutachten zum Glasfaserüberbau belegen Vorteile von Wettbewerb

Der Nachteil bei nur einem Anbieter vor Ort, sind die monopolstrukturen des Anbieters vor Ort in Verbindung mit fehlender Wettbewerbsfähigkeit und den damit verbundenen hohen monatlichen Kosten. Mehrere Glasfaseranbieter sorgen für Freude im Portemonnaie beim Glasfaserkunden durch die Vielfalt. Daher versuchen Glasfaser-Monopolisten oftmals den Kunden, zu täuschen.

Die Wettbewerber der Telekom und ihre Verbände fordern weiterhin gesetzliche und regulatorische Schritte, um den Glasfaserausbau der Telekom auszubremsen, so die Einschätzungen der Deutschen Telekom. Dabei stützen sich dabei auf eine Studie zum Thema Überbau von WIK-Consult. Doch weitere Gutachten von renommierten Wirtschaftswissenschaftlern sprechen von Vorteilen beim Glasfaserüberbau zum Vorteil der Kunden.

Glasfaserüberbau: Neue Gutachten zum Glasfaserüberbau belegen Vorteile von Wettbewerb
Glasfaserüberbau: Neue Gutachten zum Glasfaserüberbau
belegen Vorteile von Wettbewerb -Bild: © Telekom

Drei von der Telekom in Auftrag gegebene Gutachten zum Thema Doppelausbau kommen zu der Einschätzung, dass Infrastrukturwettbewerb gut für den Glasfaserausbau in Deutschland ist. Weiterhin stellen die Gutachten fest, das Überbau kein Massenphänomen ist und es keinen Anlass für eine Regulierung gibt.

So hatte Prof. Thomas Fetzer (Universität Mannheim) nachgewiesen, dass so genannte Überbauverbote oder -regelungen europa- und verfassungsrechtlich unzulässig sind. Er hatte außerdem bezweifelt, dass gesetzliche Maßnahmen überhaupt die politischen Ausbauziele fördern würden.

Zum Zweiten beschäftigte sich Prof. Torsten Körber (Universität Köln) mit der vermeintlichen Missbräuchlichkeit im Wettbewerb und den Kartellrechtsfragen, die sich durch Forderungen nach Schutz des erstinvestierenden Unternehmens oder Selbstverpflichtungen zum "Überbauverzicht" ergeben.

Und nicht zuletzt hat drittens Prof. Justus Haucap (Universität Düsseldorf und ehemals Vorsitzender der Monopolkommission) bereits im Juni den ersten Entwurf der WIK-Studie und die zugrundeliegenden Kostenmodelle analysiert. Er konnte weder Marktversagen noch Regulierungsbedarf wegen Verdrängungsabsichten feststellen.

So widerlegt die Telekom mit den neuen Gutachten im Rücken die genannten Studien bzw. Rechtmäßigkeit der Vorschläge der Wettbewerber und bestätigen die Bedeutung und die Vorteile des Infrastrukturwettbewerbs. Regelungen, die einen Doppelausbau verbieten und so zu neuen lokalen Monopolen führen würden, wären europa- und verfassungsrechtlich unzulässig.

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