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Strompreisexplosion: 3,01 Euro pro kWh bei Tibber&Co.

• 27.06.24 Am letzten Dienstag gab es an der Strombörse Epex Spot aufgrund eines technischen Fehlers zu erheblichen Preisschwankungen im kurzfristigen Stromhandel. Dieser Fehler war eine gescheiterte Kopplung der europäischen Day-Ahead-Strommärkte, was zu ausschließlich lokalen Aktionen führte, so die Marktexperten. Dieses resultierte in Kilowattstundenpreisen im über dreistelligen Cent Bereich mit in der Spitze bei 3,01 Euro pro kWh.

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Srompreisexplosion: 3,01 Euro pro kWh bei Tibber&Co.

Bei der Strombörse Epex Spot gab es Probleme mit der Preisfindung, so die Verlautbarungen von der Strombörse.

Am 25. Juni 2024 trat bei EPEX SPOT ein technisches Problem mit seinem Handelssystem auf. Als klar wurde, dass das Problem nicht innerhalb des von den Marktkopplungsverfahren des Single Day-Ahead Coupling (SDAC) vorgesehenen Zeitrahmens behoben werden konnte, erklärte die Strombörse Epex Spot offiziell die teilweise Entkopplung und führte die Auktionssitzung gemäß dem Verfahren der teilweisen Entkopplung durch.

Strompreisexplosion: 3,01 Euro pro kWh bei Tibber&Co.
Bundeskartellamt Stromerzeugungsmärkte: Marktmacht weniger Unternehmen verfestigt sich
- Stromimporte werden bedeutsamer -Screenshot: Tibber

Im Anschluss an die entkoppelte Auktionssitzung wurden um 15:06 Uhr MEZ die Marktergebnisse für Mittelwesteuropa (CWE) und Polen veröffentlicht. Diese Auktionen wurden gemäß dem in dieser Region geltenden Marktkopplungsverfahren als lokale Auktionen durchgeführt, ohne dass grenzüberschreitende Kapazität verfügbar war.

Im Einklang mit dem Entkopplungsverfahren wurde die Nordic Regional Coupling durchgeführt, deren Ergebnisse um 17:48 Uhr MEZ veröffentlicht wurden. Diese weitere Verzögerung war gemäß den Nordic Market Coupling-Verfahren möglich, die einen derart verlängerten Betriebszeitrahmen ermöglichen.

Die lokalen CH- und GB-Day-Ahead-Auktionen, die nicht Teil des SDAC sind, wurden durchgeführt, wobei die Ergebnisse um 14:22 Uhr MEZ bzw. 14:24 Uhr MEZ veröffentlicht wurden.

Die Single Intraday Coupling (SIDC) Auktion IDA 3 (Handelstag 25.6.2024 um 10:00 Uhr MEZ) sowie die lokale Schweizer Intraday-Auktion IDA2 (Handelstag 25.6.2024 um 10:30 Uhr MEZ) wurden im Zusammenhang mit diesem Vorfall abgesagt. Die SIDC-Auktion IDA 1 (Handelstag 25.6.2024 um 15:00 Uhr) wurde gemäß dem vorgesehenen Verfahren auch für EPEX SPOT abgesagt.

EPEX SPOT geht davon aus, dass die Marktergebnisse, insbesondere für die CWE-Region, von den Marktteilnehmern genau unter die Lupe genommen wurden. Die Börse bestätigt, dass diese Preise auf der Grundlage der von den Marktteilnehmern übermittelten Orderbuchinformationen in der gemäß den geltenden Marktkopplungsverfahren angekündigten Situation der teilweisen Entkopplung korrekt berechnet wurden.

Deutsche Stromanbieter auch betroffen

Dieser Vorfall betraf auch Tibber und andere Anbieter und dürfte für deren Nutzer ein Schock gewesen sein. Laut Tibber kam es auch danach noch zu Problemen, insbesondere zwischen 04:00 und 08:00 Uhr sowie zwischen 18:00 und 22:00 Uhr.

In diesen Zeiträumen soll die Kilowattstunde sogar bis zu 3 Euro kosten. Tibber empfahl daher, den Stromverbrauch gering zu halten. Wer natürlich in der Zeit sein Elektroauto Tanken musste, zahlte wohl die höchste Tankrechnung seines Lebens.

Der deutsche Strom war zu diesem Zeitpunkt extrem teuer, da unter anderem der günstige Strom aus Frankreich fehlte.

Der günstige Strom aus Frankreich fehlte aus mehreren Gründen:

    • Technische und bürokratische Hürden: Die Versorgung mit grenzüberschreitender Energie ist komplizierter als mit handelsüblicher Ware1. Bevor Energie aus Frankreich bezogen werden kann, sind einige bürokratische Hürden zu überwinden.
    • Hohe Kosten für neue Atommeiler und Laufzeitverlängerungen: Frankreich mit seinem großen Atomkraft-Park galt bisher als Billigstromland. Allerdings werden die Elektrizitätspreise dort vom Staat künstlich niedrig gehalten.
    • Ende der Subventionen für Strom: Der französische Staat organisierte das schrittweise Ende der Subventionen für Strom, die im Herbst 2021 angekündigt wurden. Dies geschah noch bevor der massive Ausfall französischer Atomkraftwerke Ende 2021 spürbar wurde und der russische Krieg in der Ukraine 2022 zu einem Rekordanstieg der Gas- und Strompreise führte.

Was ist der EPOX Spot Markt?

Der EPEX Spot Markt, auch bekannt als Spotmarkt, ist eine Strombörse mit Sitz in Paris1. Auf diesem Markt wird kurzfristig lieferbarer Strom gehandelt. Das bedeutet, dass über den Spotmarkt die Optimierung des Erzeugungs- oder Verbrauchsportfolios für den nächsten Tag erfolgt.

Der Spotmarkt teilt sich in zwei Teilmärkte auf: in den Day-Ahead-Markt und den Intraday-Markt. Die EPEX Spot beliefert neben Deutschland auch Frankreich, Österreich und die Schweiz.

Die Strombörse dient als Handelsplattform, anhand derer eine faire Preisbildung für den Großmarkt gewährleistet wird. Europäische Stromversorger, die Strom an den Endverbraucher liefern, erwerben diesen in einem nun transparenten und als sicher geltenden Großmarkt.

Energiepreisbremse: Bundeskartellamt leitet zweistellige Missbrauchsverfahren gegen Stromversorger ein

Viele Verbraucher beschweren sich über die hohen Strompreise trotz Rückgang der Preise im Einkauf an den Strombörsen. Dabei werden immer wieder die Energieanbieter von der Behörde überprüft. Dabei geht es auch um die Marktmacht der grossen Anbieter, welche die Strompreise nicht manipulieren dürfen. Das Bundeskartellamt hat nun den vierten Bericht über die Wettbewerbsverhältnisse bei der Erzeugung elektrischer Energie in seinem Marktmachtbericht vorgelegt.

Der vierte Bericht analysiert die Marktmachtverhältnisse bei der Erzeugung und dem erstmaligen Absatz von Strom im Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis 31. März 2023. Die vom Bundeskartellamt im Rahmen des Marktmachtberichtes durchgeführten Analysen basieren auf umfangreichen Daten zum Einsatz sämtlicher Kraftwerke in Deutschland im Berichtszeitraum.

Bundeskartellamt Stromerzeugungsmärkte: Marktmacht weniger Unternehmen verfestigt sich - Stromimporte werden bedeutsamer
Bundeskartellamt Stromerzeugungsmärkte: Marktmacht weniger Unternehmen verfestigt sich
- Stromimporte werden bedeutsamer -Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Für Stromerzeuger hat eine marktbeherrschende Stellung ganz entscheidende Konsequenzen. Insbesondere dürfen sie keine Erzeugungskapazitäten künstlich zurückhalten, weil sie dadurch in Knappheitsmomenten manipulativ den Preis in die Höhe treiben könnten. Das wäre missbräuchlich. Das Amt erstellt den Marktmachtbericht, damit die Stromerzeuger besser einschätzen können, ob sie der Missbrauchsaufsicht durch das Amt unterliegen und ihnen damit eine manipulative Kapazitätszurückhaltung verboten ist.

Die wettbewerbliche Bedeutung eines Unternehmens kann man häufig an den Marktanteilen ablesen. Bei der Stromerzeugung sind Marktanteile allerdings nicht aussagekräftig, weil Strom nicht speicherbar ist.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Die Marktmachtverhältnisse bei der Stromerzeugung haben sich verfestigt. RWE ist unverändert der größte Stromerzeuger in Deutschland. RWE ist in einer Vielzahl von Stunden unverzichtbar für die Deckung der Stromnachfrage in Deutschland und liegt damit klar über der Vermutungsschwelle für Marktbeherrschung. EnBW und LEAG sind nahe an diese Schwelle herangerückt.".

Die Entwicklung der inländischen Kraftwerkskapazitäten weist im Berichtszeitraum Besonderheiten auf. Anfang 2022 wurden noch Kraftwerke endgültig abgeschaltet, auch drei Atomkraftwerke. Zur Dämpfung der Strompreissteigerungen im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine wurden die Laufzeiten von drei anderen Atomkraftwerken kurzzeitig verlängert, und es wurden für einen längeren Zeitraum Kohlekraftwerke reaktiviert. Trotz dieser krisenbedingten Kapazitätserweiterungen haben sich die Marktmachtverhältnisse verfestigt.

Das Bundeskartellamt hat ferner für den Berichtszeitraum die Bedeutung freier ausländischer Kraftwerkskapazitäten und damit den Einfluss von Stromimporten für die Entwicklung der Marktmachtverhältnisse in Deutschland untersucht. Dabei werden die Stromimporte zunehmend unverzichtbar, um die Marktmacht der führenden inländischen Anbieter wettbewerblich in Schach zu halten, so Andreas Mundt. Dabei exportiert Deutschland über das gesamte Jahr betrachtet mehr Strom als es importiert. Dabei sind aber ausländische Erzeugungskapazitäten vor allem für die Deckung der Nachfrage besonders wichtig, zum Teil sogar unerlässlich, wenn die inländische Stromerzeugung aus Wind und Sonne gering ist, die Stromnachfrage aber gleichzeitig hoch.

Ohne ausreichende Stromimporte in solchen Momenten der Knappheit wäre die Marktmacht inländischer Stromerzeuger noch stärker ausgeprägt. Schon in im Jahr 2022 wurde die Marktmacht inländischer Anbieter vermehrt nur durch Stromimporte begrenzt.

"Im laufenden Jahr werden weitere konventionelle Kraftwerkskapazitäten abgebaut. Die wettbewerbliche Bedeutung von Stromimporten für eine Deckung der Nachfrage in knappen Zeiten und damit für die Begrenzung der Marktmacht der führenden Anbieter dürfte daher perspektivisch weiter zunehmen." so das Fazit von Mundt.

Energiepreisbremse: Bundeskartellamt leitet zweistellige Missbrauchsverfahren gegen Stromversorger ein

Namentlich nennen will man diese Firmen bislang aber von seiten des Bundeskartellamtes nicht. So hat nun das Bundeskartellamt erneut Prüfverfahren auf der Grundlage der Energiepreisbremsen-Gesetze eingeleitet. Die nun eröffneten Verfahren betreffen Energieversorger, die für die Belieferung mit Strom Vorauszahlungen nach den Preisbremsen-Gesetzen beantragt haben.

Die Missbrauchsverbote der Preisbremsen-Gesetze verbieten eine Preisgestaltung gegenüber den Kundinnen und Kunden, die zur Erlangung ungerechtfertigter staatlicher Entlastungsbeträge führt. Entsprechende Prüfverfahren führt das Bundeskartellamt bereits gegen Erdgas-Lieferanten und Wärme-Lieferanten durch.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Die dritte Tranche der Prüfverfahren betrifft eine zweistellige Zahl von Stromversorgern, die Vorauszahlungsanträge nach den Preisbremsen-Gesetzen gestellt haben. Es handelt sich um Vertriebsgesellschaften großer Energiekonzerne ebenso wie Stadtwerke, Regionalversorger und auch kleinere Discounter sowie Anbieter mit Schwerpunkt erneuerbare Energien.".

Diese Anbieter repräsentieren rund 20 Prozent der von den Versorgern insgesamt beantragten Entlastungssummen für die Belieferung von Privathaushalten und Kleingewerbe. Zusätzlich werden auch einige Versorger geprüft, die für die Belieferung von Großabnehmern mit Verbräuchen über 30.000 kWh/Jahr Entlastungsbeträge geltend gemacht haben.

Den eingeleiteten Strom-Verfahren vorausgegangen ist eine Analyse sämtlicher Antrags- und Meldedaten der Monate Januar 2023 bis Mai 2023 durch das Bundeskartellamt. Die Daten wurden von Seiten der vier Strom-Übertragungsnetzbetreiber übermittelt, welche für den Staat die Abwicklung übernommen haben.

Aus diesen rund 12.000 Anträgen ergeben sich insbesondere Preisstellung, Liefermengen, Entlastungssummen und Kundenzahlen. Die als auffällig identifizierten Versorger werden nun insbesondere zu ihren Preisen und Kosten sowie zu deren Entwicklung im Zeitverlauf befragt.

Sollten Verstöße festgestellt werden, so müssen unrechtmäßig erlangte Ausgleichzahlungen an die Strom-Übertragungsnetzbetreiber zurückgezahlt werden. Auch die Verhängung von Geldbußen ist möglich.

Nach dem Strom-Preisbremsegesetz können neben Versorgern auch selbstbeschaffende Verbraucher, sog. sonstige Letztverbraucher wie vor allem Industriekunden, Entlastungsbeträge geltend machen. Diese Vorgänge können ebenfalls vom Bundeskartellamt auf Auffälligkeiten geprüft werden. Bislang hat nur eine sehr kleine Zahl von ca. 50 solcher Industriekunden von dieser Entlastungsmöglichkeit Gebrauch gemacht. Das Bundeskartellamt hat unter Prioritätsgesichtspunkten zunächst nur Verfahren gegen Versorger eingeleitet.

Bundeskartellamt verschweigt involvierte Namen der Energiefirmen

Auf eine Presseanfrage vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner nach den Namen der Firmen hat das Bundeskartellamt bislang nicht reagiert. Damit sieht der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka den Verdacht der Bürger bestätigt, dass man bei dem -laut vielen Bürgern- "Preiswucher" hinwegsehen will. Bei den Ermittlungen gibt es daher auch nur den "Alibi Verdacht", dass das Bundeskartellamt handelt.

"Eine Behörde, die sich über das Grundrecht der Pressefreiheit hinwegsetzt, missbraucht vorsätzlich die Kontrollfunktionen bei der Berichterstattung von Amtsträgern und Behördenmitarbeitern durch die Presse", so der Chefredakteur Dipl. Inform. Martin Kopka. Damit schadet das Bundeskartellamt sich selbst, dem Ansehen einer Aufsichtsbehörde, und dem Vertrauen an die verfassungsgemässe Handlung einer Bundesbehörde.

So hatten zum Beispiel die Stadtwerke München den Strompreis auf 66 Cent pro kwh Stunde ohne eine schlüssige Begründung um Jahresanfang erhöht. Zuvor wurden 28 Cent pro kWh verlangt. Fristlos konnte man bei dem Kündigungsbutton der Stadtwerke München im Internet auch nur nach vorheriger Registrierung bei den Stadtwerken benutzen. Dieses Verhalten wurden laut den Verbraucherschützern auch immer wieder bei den vielen Online-Portalen abgemahnt.

Für den Kündigungsbutton gibt es klare gesetzliche Vorgaben. Die Schaltfläche muss deutlich gestaltet sein und sie muss die Bezeichnung "Verträge hier kündigen" oder eine ähnliche Formulierung enthalten. Die Schaltfläche muss dann zu einer Bestätigungsseite führen, auf der Verbraucher Angaben zum Vertrag machen können, den sie kündigen möchten. Die Kündigung muss mittels einer eindeutig gekennzeichneten Bestätigungsschaltfläche, etwa mit dem Hinweis "Jetzt kündigen", abgeschlossen werden können.

Beide Schaltflächen, die zur Einleitung des Kündigungsvorgangs und die zur Abgabe der Kündigung, müssen ständig verfügbar und leicht zugänglich sein. Eine Anmeldung auf der Webseite darf dafür beispielsweise nicht erforderlich sein. Verbraucher müssen außerdem die Möglichkeit haben, die über die Webseite vorgenommene Kündigung abzuspeichern.

Verpflichtend ist der Kündigungsbutton für langfristige Verträge, die Sie online abschließen können. Dazu zählen beispielsweise Zeitschriftenabos, Verträge für Strom, Gas oder mit Fitnessstudios, aber auch Versicherungsverträge.

Auch kann man die Verbraucherschützer Online über einen fehlenden Kündigungsbutton informieren.

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