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Bundesnetzagentur schaltet Erotik-Spam 0900er-Rufnummern ab

• 19.12.16 In einem aktuellen Fall ist nun die Bundesnetzagentur gegen Erotik-SMS-Spam vorgegangen und hat die Abschaltung von hochpreisigen Rufnummern angeordnet und Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote ausgesprochen. Dadurch müssen die Verbraucher die Rechnungen und Mahnforderungen auch nicht mehr bezahlen.

Dr.Sim
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Versand der SMS erfolgte ohne Einwilligung

Die Bundesnetzagentur ist im konkreten Fall gegen ein Unternehmen aus Düsseldorf vorgegangen, das Verbrauchern belästigende Werbe-SMS mit pornographischen Inhalten zugesandt hatte. In diesem Rahmen wurden hochpreisige 0900er Rufnummern genutzt. Die Zusendung der SMS erfolgte rechtswidrig und ohne vorherige Einwilligung der Verbraucher. Mindestens in einem Fall gingen dabei SMS auf dem Mobilfunkgerät eines Kindes im Grundschulalter ein, so die Bundesnetzagentur.

Bundesnetzagentur schreitet gegen Telefonwerbung ein -Bild: Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur hat die Abschaltung von zwölf genutzten 0900er-Rufnummern angeordnet und ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Das bedeutet, dass den betroffenen Verbrauchern die Kosten, die für Verbindungen zu dieser Rufnummer (z.B. im Falle eines Rückrufes) entstanden sind, nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Falls Verbraucher bereits Rechnungen erhalten haben, greift zugleich das Verbot der Inkassierung. Die Forderungen dürfen nicht mehr beigetrieben werden.

"Der Schutz von Verbrauchern ist ein zentrales Anliegen der Bundesnetzagentur. Wir gehen konsequent gegen Unternehmen vor, die belästigende Werbenachrichten versenden", betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Wer die teure Nummer zurückgerufen hat, muss die Kosten hierfür nicht bezahlen. Diese Rechnungsbeträge dürfen nicht mehr eingezogen werden.".

Die Aufklärung und Bekämpfung von SMS-Spam stellt auch im Jahr 2016 einen der Tätigkeitsschwerpunkte der Bundesnetzagentur bei der Bekämpfung von Wettbewerbsverstößen dar. In diesem Jahr sind bereits mehr als 7.200 Verbraucherbeschwerden eingegangen. Seit Beginn des Jahres wurden bereits über 2.600 Rufnummern abgeschaltet.

Unerlaubte Telefonwerbung nervt Verbraucher

Im einen weiteren aktuellen Fall hatten sich Verbraucher im Zuge der Ermittlungen mit gut dargelegten Beschwerden bzgl. Telefonwerbung an die Bundesnetzagentur gewandt. Die Ermittlungen der Bundesnetzagentur haben dann ergeben, dass die Werbeanrufe ohne die erforderliche vorherige, wirksame Einwilligung der Verbraucher erfolgten. Bußgelderhöhend wirkte sich die Art und Weise der Gesprächsführung aus. Teilweise wurden Verbraucher aufgefordert, Hundefutter zu bestellen, obwohl sie keine Haustiere hielten. Andere Verbraucher trugen vor, die Anrufe seien in einen regelrechten Telefonterror ausgeartet.

Im Jahr 2016 hat die Bundesnetzagentur bisher insgesamt Bußgelder in Höhe von rund 500.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. Die gegen die CenturyBiz GmbH verhängte Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig. Das Unternehmen hat gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt.

Wenn auch Sie sich gegen unerlaubter Telefonwerbung zur Wehr setzen wollen, können Sie sich bei der Bundesnetzagentur auch Online Beschwerden.

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