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Bundesnetzagentur: Abschaltung von 5.100 irreführenden Ortsnetzrufnummern

• 28.01.17 Die Bundesnetzagentur hat nun 5.1000 Rufnummern einer einzigen Firma abgeschaltet. Dabei ging es um die Vortäuschung der räumlichen Nähe und damit liegt eine Irreführung bei den Verbrauchern vor.

Entrümpelungs-Firma hatte 5.100 Rufnummern

Dr.Sim
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Die Bundesnetzagentur hat die Abschaltung von rund 5.100 Rufnummern veranlaßt, mit denen ein Unternehmen für Entrümpelungsarbeiten Ortsnähe vorgetäuscht hat.

Bundesnetzagentur schreitet gegen Telefonwerbung ein -Bild: Bundesnetzagentur

"Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass eine Rufnummer im eigenen Vorwahlbereich zu einem am Ort ansässigen Unternehmen führt", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Die Bundesnetzagentur setzt die Überprüfung der Anbieter aller Branchen nachdrücklich fort, die in vergleichbarer Weise eine Ortsansässigkeit vortäuschen, und geht gegen diese Wettbewerbsverstöße vor".

Ein Anbieter für Entrümpelungsdienste hatte bundesweit mit Ortsnetzrufnummern geworben, obwohl in den jeweiligen Ortsnetzbereichen kein eigener Standort vorhanden war. Dabei hatte er unterlassen, unmissverständlich darauf hinzuweisen, dass eine Anrufweiterschaltung an den Firmensitz erfolgte. Dieses Vorgehen stellt eine irreführende Werbung dar. Im vergangenen Jahr wurde bei einem ähnlich gelagerten Fall die Abschaltung von knapp 300 Rufnummern einer Rohr- und Kanalreinigungsfirma angeordnet.

Im letzten Jahr wurden schon 986.000 Produkte aus dem Verkehr gezogen

Auch im letzten Jahr hatte die Bundesnetzagentur schon 986.000 Produkte aus dem Verkehr gezogen, welche das WLAN- und die Mobilfunknetze gestört haben. Ganz vorne bei den Störern liegen die FM Transmitter, die Musik zum Beispiel vom Smartphone per UKW-Funk zu einem Radio in der Nähe übertragen. Entsprechende Geräte müssen daher ein CE-Zeichen haben.

Wachsender Online-Handel durch Direktimport

Angesichts des stark wachsenden Onlinehandels durch Direktimport hat die Bundesnetzagentur ihre Aktivitäten in diesem Bereich durch eine Zusammenarbeit mit Internetportalen weiter intensiviert.

Unter den 986.000 Produkten, deren Vertrieb über das Internet gesperrt wurde, befanden sich 744.000 FM Transmitter. Die Geräte nutzen zum Beispiel unzulässig hohe Sendeleistungen oder falsche Frequenzen. Immer wieder kommt es vor, dass von Geräten Stromschlaggefahr ausgeht. Ferner wurde der Vertrieb für 201.000 Funkkopfhörer wegen der Nutzung sicherheitsrelevanter Funkfrequenzen und für 21.000 Drohnen wegen erheblicher administrativer Mängel gesperrt.

Die Bundesnetzagentur arbeitet bei der Marktüberwachung intensiv mit dem Zoll zusammen, der bei der Einfuhr auffällige Produkte feststellt. Von den Zollbehörden kamen 2016 über 10.000 Meldungen über verdächtige Warensendungen, die insgesamt rund 270.000 Produkte umfaßten. Nach Überprüfungen durch die Bundesnetzagentur konnte in 88 Prozent dieser Fälle keine Freigabe für den europäischen Markt erteilt werden.

Marktüberwachung durch die Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur überwacht das Angebot von elektrischen und elektronischen Geräten auf dem deutschen Markt, um Funkstörungen und elektromagnetische Unverträglichkeiten zu minimieren. Sie überprüft die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben stichprobenartig und führt für Funkanlagen Prüfungen der Gerätesicherheit durch.

Der Verbraucher profitiert durch eine effiziente Marktüberwachung von einem guten Schutzniveau im Hinblick auf die Funkverträglichkeit und Gerätesicherheit. Weitere Informationen zur Marktüberwachung der Bundesnetzagentur sind unter www.bundesnetzagentur.de/marktueberwachung verfügbar.

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