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Einigung: EU schafft hohe Roaming-Gebühren ohne zeitliches Limit ab

• 01.02.17 Die EU-Kommission hatte noch im letzten Herbst um die Abschaffung der Roaming Gebühren gerungen. So sollten die Roaming-Gebühren nur bei einem Auslandsaufenthalt von 3 Monaten nicht berechnet werden. Dann gab es einen neuen Vorschlag, der keine zeitliche Beschränkung für den Mobilfunkkunden vorsieht. Dieser endgültige Vorschlag wird dann zum Vorteil aller EU-Kunden im Juni in diesem Jahr umgesetzt.

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Roaming-Gebühren ohne Begrenzung nach Zeit oder Datenvolumen

Die Europäische Kommission hat nun einen neuen Vorschlag zur fairen Nutzung der neuen Roaming-Regeln ab dem Juni in diesem Jahr beschlossen. Die alte Regelung mit einer 3-Monatsfrist war bei den Verbraucherschützern stark kritisiert worden. Damit hat sich das EU-Parlament auf neue Obergrenzen fürs Telefonieren, SMS schreiben und Surfen im europäischen Ausland geeinigt.

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-Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Die neue Regelung sieht weder eine zeitliche Begrenzung noch eine Begrenzung nach Datenvolumen vor. Stattdessen soll es Schutzklauseln auf Basis des Wohnortes der Mobilfunkkunden geben, um einen Mißbrauch zu verhindern, wenn die Roaming-Gebühren wie geplant zum 15. Juni 2017 fallen.

Dem neuen Ansatz wird der Wohnsitz im oder andere enge Verbindungen eines Mobilfunkkunden mit dem Land zugrunde liegen, in dem der Mobilfunkanbieter seinen Sitz hat. Ziel ist es, dass Reisende ihre SIM-Karte aus dem EU-Mitgliedsland, in dem sie leben oder in dem sich hauptsächlich aufhalten, im EU-Ausland so wie zu Hause nutzen können.

So haben sich nun die Vertreter des Europaparlaments und der Mitgliedsstaaten am frühen Mittwochmorgen in Brüssel auf die noch festzulegenden Roaming-Großhandelspreise festgelegt.

Neue Roaming Gebühren ab dem 15.Juni 2017

Die neuen Roaming-Gebühren beim Reisen in der EU werden wie beschlossen am 15. Juni 2017 EU-weit abgeschafft. Dafür hatte die Europäische Kommission ihren endgültigen Vorschlag im letzten Jahr schon nach Feedback der Regulierungsbehörden, der Mitgliedstaaten und aller interessierten Parteien angenommen.

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