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Roaming-Gebühren: EU schafft hohe Roaming-Gebühren ohne zeitliches Limit ab

• 06.04.17 Die EU-Kommission hatte noch im letzten Herbst um die Abschaffung der Roaming Gebühren gerungen. So sollten die Roaming-Gebühren nur bei einem Auslandsaufenthalt von 3 Monaten nicht berechnet werden. Dann gab es einen neuen Vorschlag, der keine zeitliche Beschränkung für den Mobilfunkkunden vorsieht. Die EU-Abgeordneten haben nun am heutigen Donnerstag einen
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Kompromiß zu den Roaming-Großhandelspreisen angenommen und so den Weg für das Ende der Roaming-Gebühren freigemacht.

Roaming-Gebühren ohne Begrenzung nach Zeit oder Datenvolumen

Die Abschaffung der Roamingaufschläge für Endkunden, vorgesehen für den 15. Juni 2017, wird es den Verbrauchern ermöglichen, im EU-Ausland zu den gleichen Kosten wie zuhause anzurufen, SMS zu verschicken oder Datenvolumen zum Surfen im Internet nutzen.

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-Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

"Das ist eine sehr gute Nachricht für die europäischen Verbraucher""Wir können uns nun tatsächlich darüber freuen, dass es ab dem 15. Juni keine Roaming-Gebühren mehr gibt. Nutzer, die in Europa unterwegs sind, können ihre E-Mails lesen, navigieren, Fotos auf ihre Social-Media-Profile hochladen und nach Hause telefonieren oder texten ohne zusätzliche Kosten.".

Das Parlament hat mit der Abstimmung über Roaming-Großhandelspreise die letzte Hürde vor der Abschaffung der Roaming-Gebühren genommen. Die Abgeordneten haben einen vorab vereinbarten Kompromiß mit dem Rat angenommen, mit 549 Stimmen bei 27 Gegenstimmen und 50 Enthaltungen.

Die neue Regelung sieht weder eine zeitliche Begrenzung noch eine Begrenzung nach Datenvolumen vor. Stattdessen soll es Schutzklauseln auf Basis des Wohnortes der Mobilfunkkunden geben, um einen Mißbrauch zu verhindern, wenn die Roaming-Gebühren wie geplant zum 15. Juni 2017 fallen.

Die neuen Roaming-Gebühren beim Reisen in der EU werden wie beschlossen am 15. Juni 2017 EU-weit abgeschafft. Dafür hatte die Europäische Kommission ihren endgültigen Vorschlag im letzten Jahr schon nach Feedback der Regulierungsbehörden, der Mitgliedstaaten und aller interessierten Parteien angenommen.

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