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EuGH Urteil: Streaming von illegalen Kinofilmen ist Urheberrechtsverletzung

• 26.04.17 Am heutigen Tag hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass auch das Streamen von illegale Kinofilmen im Internet eine Urheberrechtsverletzung ist. Damit droht den Nutzern von entsprechenden Streaming Portalen möglicherweise eine neue Abmahnwelle. Denn bislang ging die Rechtsprechung in Deutschland bei Streaming Angeboten von einem nicht abmahnfähigen Sachverhalt aus.

Dr.Sim
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Droht Nutzern eine neue Abmahnwelle?

Den Medienanwalt Christian Solmecke überraschte das Urteil und das Urteil betrifft, neben den Nutzern der zahlreichen Film- und Serienstreamingportalen, auch die Konsumenten von illegalen Bundesligastreams.

Streaming ein Fall für den EuGH in Luxemburg
--Abbildung: (Pixabay License)/ pixabay.com

Eigentlich ging es dabei nur um einen externen Streamingplayer, mit dessen Hilfe man man auch illegale Streaming Inhalte anschauen konnte. Aber laut dem Medienanwalt lässt sich das Urteil auch auf den Abruf von Portal-Seiten wie zum Beispiel kinox.to übertragen.

So gehen die EuGH Richter davon aus, dass sich Nutzer immer dann illegal verhalten, wenn sie von der Rechtswidrigkeit des verbreiteten Streams Kenntnis haben. Dieses ist oft dann der Fall, wenn aktuelle Kinofilme schon im Internet verfügbar sind.

Allerdings soll es zu keiner neuen Abmahnwelle laut dem Anwalt Christian Solmecke kommen. Denn dazu müßten die Streaming Portale die IP-Adresse der Nutzer herausgeben. Wenn man dann schon als Rechteinhaber Zugriff auf so ein Portal hat, wird man es sicherlich stillegen wollen.

Aber es kann nicht ausgeschlossen werden, wenn ein illegales Portal überprüft wird, das den Rechteinhabern auch die IP-Adressen der Nutzer in den Händen fallen. Einfacher wird es dann noch, wenn man für gewisse Premium-Dienste auch noch bezahlt hat. So ist eine Rückverfolgung zum Nutzer noch einfacher.

Allerdings sollen die Forderungen, anders als beim Filesharing-Verfahren, überschaubar bleiben, da keine Streams weiterverbreitet werden, sondern die Filme nur konsumiert wurden. So sind die Abmahnkosten seit einiger Zeit auf ca. 150 Euro im Privatbereich gedeckelt, der Schadensersatz pro konsumierten Film dürfte bei etwa 5-10 Euro liegen.

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