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Allianz für Meinungsfreiheit: Schnelligkeit zu Lasten der Gründlichkeit -Meinungsfreiheit bedroht

• 28.06.17 Zuletzt hatte der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages das neue "Netzwerkdurchsetzungsgesetzes" (NetzDG) für verfassungswidrig und europarechtswidrig erklärt (Wir berichteten darüber). Nun hat auch die "Allianz für Meinungsfreiheit", bestehend aus vielen namhaften Organisationen, das neue Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) scharf kritisiert.

Dr.Sim
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Schnelligkeit zu Lasten der Gründlichkeit -Meinungsfreiheit bedroht

Die am Freitag von den Koalitionsfraktionen verkündete Einigung über das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) beinhaltet nach Ansicht des hinter der Deklaration für Meinungsfreiheit stehenden Bündnisses weiterhin eklatante Mängel und wird die Meinungsfreiheit einschränken, so das Bündnis mit zahlreichen zivilgesellschaftlichen Organisationen, Verbänden und Rechtsexperten.

Gesetzentwurf gegen Hassreden beschlossen - Bild: pixabay.com

Der letzte letzten Appell richtet sich an die Große Koalition, das fragwürdige NetzDG mit Ausnahme der Pflicht zu inländischen Zustellungsbevollmächtigten nicht zu verabschieden.

"Diensteanbieter sollten nicht mit der staatlichen Aufgabe betraut werden, Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit von Inhalten zu treffen", so hat es bereits im April in der Deklaration für Meinungsfreiheit geheißen. Doch das NetzDG ist durch den Koalitionskompromiss in seinem Grundsatz nicht verändert worden.

Soziale Netzwerke müssen "einen offensichtlich rechtswidrigen Inhalt innerhalb von 24 Stunden nach Eingang" einer Beschwerde entfernen oder den Zugang zu ihm sperren. Eine genauere Erklärung, was "offensichtlich" rechtswidrige Inhalte sind, liefert auch der Koalitionskompromiss nicht.

Mit Blick auf den Grundsatz der Staatsfreiheit der Medien (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. 11 GRC, Art. 10 EMRK) ist es verfassungsrechtlich bedenklich, dem Bundesamt für Justiz die Aufsicht über die Selbstkontrolleinrichtungen zu übertragen. Darüber hinaus hat die regulierte Selbstregulierung in dem neuen Entwurf eine Einschränkung erfahren, welche die Meinungsfreiheit in Deutschland empfindlich verkürzen wird.

Wissenschaftlicher Dienst: NetzwerkDG ist europarechtswidrig

Laut einem neuen Dokument des Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages soll das "Netzwerkdurchsetzungsgesetzes" (NetzDG) europarechtswidrig sein. Würde das NetzDG in seiner derzeitigen Form zum Gesetz werden, würde es laut den Rechtsexperten in den anderen EU-Ländern vorerst keine vergleichbaren Regelungen wie in Deutschland geben.

Mittlerweile haben die britische Premierministerin Theresa May und der französische Staatspräsident Emmanuel Macron auch Zensurvorschriften für Soziale Medien angekündigt, aber es gibt noch keine Vorschläge wie diese Massnahmen aussehen sollen.

Wissenschaftlicher Dienst: Netzwerkdurchsetzungsgesetz verfassungswidrig

So hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages am letzten Montag, dem 12.06.2017, ein Gutachten abgeschlossen, das sich mit der Frage befaßt, ob der Entwurf des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, das von Justizminister Maas verfaßt und von den Fraktionen von CDU/CSU und SPD in erster Lesung am 19.05.2017 im Bundestag behandelt wurde, mit der verfassungsrechtlich verankerten Meinungsfreiheit vereinbar ist. Dieses Gutachten liegt dem Anwalt Steinhöfel vor.

So führen die begrenzten Rechtsschutzmöglichkeiten der Betroffenen "zu erheblichen Zweifeln an der Angemessenheit des Eingriffs" in die Meinungsfreiheit. Ferner stellt der wissenschaftliche Dienst auch fest, dass das Gesetz durch die massiven Eingriffe in die Meinungsfreiheit nicht verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist.

Ferner gibt es ein Gutachten vom 29.05.2017 in dem der "Wissenschaftliche Dienst" bereits zu dem Ergebnis gelangt ist, dass der Gesetzentwurf jedenfalls auch europarechtswidrig sei.

Facebook hält Gesetz gegen Hasskriminalität für den falschen Weg

Letzten Monat hatte sich auch sich Facebook nach einem Bericht der "Wirtschaftswoche" gegen den Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas geweht. Facebook hält dieses Gesetzt, genauso wie die Kritiker, für nicht geeignet um Hasskriminalität im Internet zu beseitigen. Das Gesetz sei ungeeignet, um diese Phänomene zu bekämpfen.

Facebook sieht laut dem Bericht der Zeitung auch den Staat in der Pflicht. Daher darf der Rechtsstaat die eigenen Versäumnisse und die Verantwortung nicht auf private Unternehmen abwälzen. Dieses sind öffentliche Aufgaben, die der sich der Staat nicht entziehen darf.

Auch die Höhe der Bußgelder werden von Facebook kritisiert. Diese "steht außer Verhältnis zu dem sanktionierten Verhalten", so die Kritik.

Plattformbetreibern drohen hohe Bussgelder

So zwingt die Androhung hoher Bußgelder in Verbindung mit allzu kurzen Reaktionsfristen die Plattformbetreiber, sich im Zweifel zu Lasten der Meinungsfreiheit und für die Löschung oder Sperrung von Inhalten zu entscheiden, so der Branchenverband Bitkom in seiner Kritik.

Dies werde nicht nur jene typischen stupiden Hassreden betreffen, auf die das Gesetz abzielt. Ebenso könnten Meinungsäußerungen von Bürgerrechtlern und Veröffentlichungen von etablierten Medien in sozialen Netzwerken sowie von Vertretern der politischen Parteien von diesen Zwangslöschungen betroffen sein. Viele dieser Inhalte würden womöglich bei sorgfältiger Prüfung durch das grundgesetzlich garantierte Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt sein.

Nun hat sich eine Koalition für die Meinungsfreiheit gebildet. Die Unterzeichner fordern im Kampf gegen absichtliche Falschmeldungen, Hassrede und menschenfeindliche Hetze eine Kooperation von Staat, Zivilgesellschaft und der Anbieter. Strafwürdiges Verhalten muss konsequent verfolgt werden.

Kommunikationsplattformen drohen Niedergang

Im Internet gilt kein rechtsfreier Raum, allerdings werden die bestehenden Gesetze nicht ausgeübt, so die Kritiker bei dem neuen, geplanten Gesetzesentwurf gegen Hassreden im Internet. Betroffen von der neuen Regelung sind dann nicht nur die sozialen Netze wie Facebook und Co, sondern jegliche Informationsplattform mit einer Meinungsäusserung.

So warnt der Digitalverband Bitkom davor, ohne eine sorgfältige fachliche Prüfung und intensive parlamentarische Beratung im Hauruck-Verfahren gesetzlich gegen Hassreden und andere Hasskriminalität im Internet vorgehen zu wollen.

"Der Kampf gegen die Verbreitung von rechtswidrigen Inhalten und gegen Hassrede in sozialen Netzwerken ist zu wichtig, als dass wir uns hier einen Schnellschuss leisten könnten. Zum einen muss sichergestellt werden, dass solche Straftaten im Internet konsequent verfolgt und geahndet werden, zum anderen geht es um Grundrechte wie die Meinungsfreiheit, die es im Netz ohne Wenn und Aber zu schützen gilt", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. redet sogar von einem "Ein schwarzer Tag für das freie Internet". Der Verband bedauert, dass die Bundesregierung bei beiden Gesetzesvorhaben wesentliche Aspekte in Bezug auf Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit nicht eingehender betrachtet hat und die vielen Kritikpunkte von Internetwirtschaft, Journalisten und Bürgerrechtsorganisationen einfach übergeht.

Gegen Hassrede im Netz gibt es keine einfachen und schnellen Lösungen. Vor allem müssen die Behörden personell so ausgestattet werden, dass sie ihrem Auftrag der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken ebenso nachkommen können wie im Straßenverkehr, so der Branchenverband weiter.

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