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Bundesnetzagentur gibt neue Regeln für Kündigung beim langsamen Internet raus

• 11.07.17 Wenn das Internet nicht die versprochene Geschwindigkeit hat, kann man als Verbraucher dann auch auf Abhilfe beim Anbieter drängen. Wenn das Internet dann immer noch lahmt, kann man außerordentlich kündigen. Nun hat die Bundesnetzagentur hierfür neue Regeln aufgestellt, welche in der Regel dann auch von den Gerichten beachtet werden.

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Bundesnetzagentur gibt neue Regeln für Mängel beim Breitbandanschluss heraus

Durch die neue Bundesnetzagentur Mitteilung zur Abweichungen bei Breitbandgeschwindigkeiten im Festnetz, können die Verbraucher nun leichter Druck auf ihren Anbieter aufbauen. Die Regeln definieren, unter welchen Voraussetzungen Anbieter, die vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbringen.

Schnelles Internet gibt es manchmal nur auf dem Papier -Bild: Telekom

"Wir definieren anhand klarer Kriterien, wann bei Breitbandanschlüssen im Festnetz die Downloadgeschwindigkeit nicht dem Vertrag entspricht. Dies soll Verbrauchern den Nachweis gegenüber ihrem Anbieter erleichtern", betont Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Mitteilung konkretisiert die Regelungen der EU Verordnung 2015/2120 über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet. Nach dieser Verordnung gilt bei Breitbandanschlüssen im Festnetz jede erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstqualitätsparametern zwischen der tatsächlichen und der vom Anbieter des Internetzugangsdienstes angegebenen Leistung als nicht vertragskonforme Leistung.

Konkret liegt nach Auffassung der Bundesnetzagentur eine nicht vertragskonforme Leistung vor, wenn bei Festnetz-Breitbandanschlüssen im Download:

    • nicht an mindestens zwei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 Prozent der vertraglich vereinbarten Maximalgeschwindigkeit erreicht werden oder • die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 Prozent der Messungen erreicht wird oder • die vertraglich vereinbarte Mindestgeschwindigkeit an mindestens zwei Messtagen jeweils unterschritten wird.
Der Veröffentlichung der Mitteilung war eine öffentliche Anhörung vorausgegangen, in der interessierte Kreise zu dem Entwurf der Mitteilung Stellung nehmen konnten. Es gingen insgesamt acht Stellungnahmen ein, so von Branchenvertretern, TK-Experten, Verbraucherschützern und aus der Politik.

Die Mitteilung enthält zudem Vorgaben zum Nachweis von Abweichungen. Dieser soll mittels Breitbandmessung der Bundesnetzagentur erfolgen. Dabei hält es die Bundesnetzagentur für erforderlich, dass mindestens 20 Messungen an zwei unterschiedlichen Tagen vorgenommen werden. Zudem sollen die Messungen mit LAN-Verbindung erfolgen. Für das Nachweisverfahren beabsichtigt die Bundesnetzagentur im Rahmen der Breitbandmessung eine installierbare Version zur Verfügung zu stellen, die die Protokollierung für Nutzer vereinfachen soll.

Transparenz über Leistungsfähigkeit des Internetanschlusses

Die Anbieter müssen die Verbraucher nun auf Möglichkeiten zur Überprüfung der Geschwindigkeit, wie z.B. auf das Messangebot der Bundesnetzagentur unter www.breitbandmessung.de, hinweisen.

Bereits seit dem September 2015 können Verbraucher mit der Breitbandmessung der Bundesnetzagentur die Datenübertragungsrate ihres Breitbandanschlusses überprüfen. So sind die Messergebnisse speicherbar, damit Verbraucher mehrere Messungen durchführen und etwaige Abweichungen zwischen tatsächlicher und vertraglich vereinbarter Datenübertragungsrate belastbar belegen können.

Weniger als 25 Prozent der Festnetzkunden bekommen versprochenen Speed

Je nach Bandbreiteklasse erreichten 4 bis rund 25 Prozent der Endkunden 100 Prozent der vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate. Der niedrigste Wert wurde in der überwiegend von ADSL-Anschlüssen geprägten Bandbreiteklasse von 8 bis 18 Mbit/s erzielt. Auch zwischen den Anbietern gab es mit Blick auf das Erreichen der vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate Unterschiede. Bezogen auf die Anbieter reichte die Spanne von 1 bis rund 35 Prozent der Endkunden.

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