Telekom, Vodafone und Telefonica klagen gegen die Bundesnetzagentur wegen der 5G-Frequenzauktion
• 02.01.19 Nachdem die Bundesnetzagentur nun die endgültigen Vergabebedingungen und Auktionsregeln für die 5G-Frequenzauktion bekannt gegeben hat, gibt es nun Klagen von der Telekom, Vodafone und Telefonica gegen die Vergabebedingungen. Wie die Zeitung die WELT berichtet, geht es um die Vergabebedingungen für die fünfte Mobilfunkgeneration 5G.
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Telekom, Vodafone und Telefonica klagen gegen 5G-Frequenzauktion
So wird ein Telekomsprecher zitiert: "Die verschärften Ausbauauflagen gehen deutlich über das hinaus, was die Bundesnetzagentur zuvor selbst als zumutbar und verhältnismäßig beschrieben hat." Die Umsetzung dieser Auflagen sei schon aus heutiger Sicht unrealistisch. Ferner geht es weiter: "Wir haben von Beginn an gesagt, dass die für die Auktion vorgesehenen Auflagen aus unserer Sicht unrealistisch sind und Rechtsunsicherheit schaffen".Vodafone LTE Netzausbau in Hessen -Bild: Vodafone |
Die Telekom hat nun Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Mit der Telekom-Klage gehen nun alle drei Netzbetreiber in Deutschland gegen die Netzagentur vor. Dabei hatten Telefónica und Vodafone ihre Klagen schon vor Weihnachten eingereicht.
5G-Frequenzauktion in Gefahr --Bundesregierung will lokales Roaming
So hat nun die Bundesnetzagentur an die Ministerien für Verkehr und Wirtschaft in einem Schreiben schon davor gewarnt, das sogenannte lokale Roaming schon bald im Telekommunikationsgesetz zu verankern. Das würde die 5G-Versteigerung im kommenden Frühjahr gefährden, da eine neue Rechtsunsicherheit für die Netzbetreiber entsteht. Das Schreiben liegt der Deutschen Presseagentur vor, auch hatte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" darüber berichtet.Die Bundesnetzagentur hat in den Vergaberegeln eine Verhandlungsbasis offeriert. Bei der Umsetzung der Versorgungsauflagen erwartet die Bundesnetzagentur eine Zusammenarbeit zwischen den Netzbetreibern in Gebieten, in denen sich der Ausbau durch einen einzelnen Netzbetreiber wirtschaftlich nicht lohnt. Durch vermehrte Kooperationen, wie zum Beispiel Infrastruktur-Sharing und Roaming, können die Kosten zur Versorgung in der Fläche deutlich gesenkt werden.
Den Netzbetreibern wird ein Verhandlungsgebot zu Kooperationen auferlegt. Die Bundesnetzagentur wird den Prozess als "Schiedsrichter" aktiv begleiten.
Dieses sind nun die Vergabebindungen
Versorgt werden sollen bis Ende 2022 mit mindestens 100 Mbit/s:-
• mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland,
• alle Bundesautobahnen,
• die wichtigsten Bundesstraßen sowie
• die wichtigsten Schienenwege.
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• alle übrigen Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s,
• alle Landes- und Staatsstraßen mit mindestens 50 Mbit/s,
• die Seehäfen und wichtigste Wasserstraßen mit mindestens 50 Mbit/s
• alle übrigen Schienenwege mit mindestens 50 Mbit/s.
Gegenüber dem Konsultationsentwurf werden die Auflagen insgesamt erhöht. Damit soll nicht nur die Versorgung der Haushalte gerade im ländlichen Raum verbessert, sondern auch die schnelle Einführung von 5G mit hohen Datenraten und geringen Latenzzeiten gefördert werden. Die Verhältnismäßigkeit wird dadurch gewahrt, dass Kooperations- und Anrechnungsmöglichkeiten berücksichtigt und die Mindestgebote deutlich gesenkt werden.
Mit der Veröffentlichung der Entscheidung können sich Unternehmen für die Teilnahme an der Auktion bewerben. Die Teilnahme an der Auktion steht auch Neueinsteigernoffen. Die Versteigerung wird im Frühjahr 2019 stattfinden.
In einem gesonderten Antragsverfahren sollen zusätzliche Frequenzen im Bereich von 3.700 MHz bis 3.800 MHz sowie 26 GHz für lokale Nutzungen nach der Auktion 2019 bereitgestellt werden.
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