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Bundesnetzagentur: Verbraucher können nun Geoblocking-Praktiken online melden

• 24.07.19 Ab sofort können die deutschen Verbraucher nun Geoblocking-Praktiken online bei der Bundesnetzagentur melden und sich über ihre Rechte informieren. Stößt ein Kunde beim Erwerb von Waren oder Dienstleistungen von einem Anbieter im EU-Ausland auf Schwierigkeiten, spricht man von Geoblocking. In der Regel werden Kunden daran gehindert werden, eine
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Online-Bestellung bei einem Anbieter aus dem EU-Ausland durchzuführen oder nicht mit ihrer ausländischen Kreditkarte zahlen zu können.

Bundesnetzagentur: Verbraucher können nun Geoblocking-Praktiken online melden

Geoblocking kann im Onlinehandel und im stationären Handel auf unterschiedliche Weise erfolgen. Zum Beispiel, wenn Kunden gehindert werden, eine Online-Bestellung bei einem Anbieter aus dem EU-Ausland durchzuführen oder nicht mit ihrer ausländischen Kreditkarte zahlen können.

Bundesnetzagentur schreitet gegen
Telefonwerbung ein -Bild: Bundesnetzagentur

Mit fortschreitender Digitalisierung kommt dem Onlinehandel immer größere Bedeutung zu. Ein Vorgehen gegen Geoblocking-Praktiken ist daher insbesondere in diesem Bereich relevant.

"Die Bundesnetzagentur unterstützt Verbraucher, damit Hürden im grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr abgebaut werden", sagt Dr. Wilhelm Eschweiler, Vizepräsident der Bundesnetzagentur. "Wer von einem Händler durch Geoblocking diskriminiert wird, kann sich an uns wenden.".

Geoblocking im grenzüberschreitenden Handel verboten

Diskriminierung beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen etwa aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes des Käufers ist in der EU verboten. Die europäische Geoblocking-Verordnung verbietet Geoblocking bei grenzüberschreitenden Bestellungen und gilt für Verbraucher und in bestimmten Fällen auch für Geschäftskunden.

Die Bundesnetzagentur ist für die Durchsetzung der Geoblocking-Verordnung zuständig. Mit der Einführung eines Onlineformulars wird der Beschwerdeprozess im Interesse der Verbraucher weiter vereinfacht, betont Vizepräsident Dr. Eschweiler. Mittlerweile sind auch bereits zahlreiche Fälle gemeldet worden.

Ein Großteil der Beschwerden betrifft Bestellungen von Bekleidung, Elektrogeräten und E-Books. Verbraucher stoßen aber auch in anderen Bereichen auf Schwierigkeiten bei grenzüberschreitenden Bestellungen, so etwa in den Branchen Automobile, Sportgeräte, Freizeitparks oder Miete von Servern.

All diese Fälle konnten gelöst werden, ohne Maßnahmen ergreifen zu müssen. Im Interesse der Verbraucher konnte so schnell eine Lösung gefunden werden.

Die Bundesnetzagentur informiert Verbraucher über die Vorschriften der Geoblocking-Verordnung und ihre Rechte unter www.bundesnetzagentur.de/geoblocking. Beschwerden zu Geoblocking-Praktiken können bei der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/geoblocking-beschwerde. gemeldet werden.

Bei einem Verstoß kann die Bundesnetzagentur Verfahren gegen Anbieter einleiten. Hierbei kann sie sowohl Anordnungen erlassen als auch Bußgelder von bis zu 300.000 Euro verhängen.

Bei Warenbestellungen sollten Verbraucher beachten, dass der Anbieter zwar eine EU-weite Bestellung ermöglichen muss, er aber nicht verpflichtet ist, diese außerhalb seines Liefergebietes zum Beispiel an den Heimatort des Verbrauchers zu liefern.



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